Wiesbaden:Kulturgutschutzgesetz führt zu zehn Sicherstellungen

Rund dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut hat Hessen in zehn Fällen eine Sicherstellung verfügt. Darunter...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden (dpa/lhe) - Rund dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut hat Hessen in zehn Fällen eine Sicherstellung verfügt. Darunter befinden sich acht sogenannte Konvolute, etwa eine größere Menge antiker Münzen aus Raubgrabungen, wie aus einer Antwort des Kunstministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervorgeht.

Die Fallzahl von zehn spiegele den tatsächlichen Verwaltungsaufwand jedoch nicht wider, gab ein Ministeriumssprecher zu Bedenken. Das Haus bearbeite erheblich mehr Fälle, die letztlich nicht in eine Sicherstellung mündeten.

Das Gesetz war im August 2016 in Kraft getreten. Es regelt, welche Kunst aus Deutschland ausgeführt werden darf oder als besonders bedeutsam und identitätsstiftend im Land bleiben muss. Außerdem soll der weltweite Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgut gestärkt sowie die Einfuhr von Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert werden.

Bei neun der zehn hessischen Sicherstellungen ging es um unvollständige Unterlagen. In einem Fall lag der Verdacht vor, dass Kulturgut illegal ausgeführt werden sollte. Ein Wissenschaftler wollte tausende Bücher in die Türkei bringen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: