Urteil:EuGH spricht sich in Grundsatzurteil für Sampling aus

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Rapper und Produzent Moses Pelham im November 2015 bei der Verhandlung in Karlsruhe. (Foto: AP)
  • In einem Grundsatzurteil hat sich der EuGH für die Kulturtechnik des Samplings ausgesprochen - wenn auch nicht bedingungslos.
  • Die Richter teilen mit, dass Sampling zwar einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen kann. Die Nutzung eines Audio-Fragments in nicht wiedererkennbarer Form könne aber legal sein.
  • Hintergrund des Urteils war ein jahrzehntelanger Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um Musik-Sampling zwischen dem Produzenten Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk ein wichtiges Urteil gesprochen. Die Richter in Luxemburg teilten mit, dass Sampling zwar einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolge. Die Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form, stelle jedoch auch ohne Zustimmung keinen Rechtsverstoß dar - ein Urteil zugunsten von Moses Pelham.

In dem mehr als 20 Jahre alten Rechtsstreit geht es um eine Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall", die der Produzent Moses Pelham für den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur verwendet hatte. Eigentlich geht es aber um viel mehr: Bei der als "Sampling" bekannten Technik benutzt ein Produzent Teile eines fremden Werkes, einen Schlagzeug-Beat beispielsweise, isoliert ihn und kombiniert ihn mit neuen Instrumenten, Stimmen oder anderen Sounds. So schafft er ein neues künstlerisches Werk. Handelt es sich bei dem ausgewählten Sample nur um ein kurzes Versatzstück oder ist dieses bis zur Unkenntlichkeit nachbearbeitet, kann das Sampling nun laut dem neuen Urteilsspruch legal sein - selbst wenn es ohne eine Lizenz des Urhebers verwendet wird.

Eigentumsgarantie versus Kunstfreiheit

Sampling ist die Grundlage vieler aktueller Musikströmungen - vor allem im Hip-Hop. Pelham hatte im Laufe des Rechtsstreits deshalb immer wieder argumentiert, seine Kunst sei ohne Sampling unmöglich. Womit er nicht unrecht hat. Gestritten wurde also um nicht weniger als die rechtliche Basis des Hip-Hop. Und zwei sehr grundsätzliche Rechte: das der ursprünglichen Schöpfer steht gegen die Freiheit, sich aus dem kulturellen Fundus zu bedienen. Oder, juristisch übersetzt: Eigentumsgarantie versus Kunstfreiheit.

1998 hatte die erste Verhandlung stattgefunden, 2004 wurde das erste Urteil gesprochen. Im Jahr 2016 hatte dann das Bundesverfassungsgericht den Fall Kraftwerk vs. Pelham im Sinne der Kunstfreiheit entschieden. Es attestierte dem Urheber- und Leistungsschutzrecht damals, jedenfalls in seiner bisherigen Lesart zu engherzig zu sein. Karlsruhe pochte darauf, dass es keine "Verbotsmacht" geben dürfe, mit der sich jegliche künstlerische Verwendung selbst kleinster Tonschnipsel untersagen ließe. Sampling müsse erlaubt sein, notfalls gegen Entgelt, befand das höchste deutsche Gericht.

Auf europäischer Ebene gab es bisher allerdings eigene, strengere Urheberrechtsregeln, die keine Ausnahmen zuließen. Im Schlussantrag von Generalanwalt Maciej Szpunar aus dem Jahr 2018 war zu lesen, dass sich die EU-Richtlinie im Gegensatz zum deutschen Recht eher auf die Seite der Eigentumsgarantie berufe. Geschützt sei die Verbreitung von Werken, weniger der Erwerb der dafür nötigen Mittel, so die Einschätzung des Juristen damals. Und: "Jeder Künstler muss sich mit den Bedingungen des Lebens in der Gesellschaft und des Marktes, auf dem er tätig ist, abfinden." Mit dem heutigen Urteil haben sich diese Bedingungen nun zugunsten der Kunstfreiheit geändert - es dürfte richtungsweisend für kommende Sampling-Streitfälle sein.

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