Urheberrechte im Internet:20 Sekunden sind zu lang

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Kann einen Song in einer einzigen Note hören: Paul McCartney. (Foto: Win Mcnamee/Reuters)

Kultur ist ein Gut, das sich nicht in Spreadsheets und Algorithmen pressen lässt. Die deutsche Auslegung der "Bagatellgrenze" der neuen EU-Urheber-Richtlinien ist ein Skandal.

Kommentar von Andrian Kreye

Verfolgt man die jüngsten Runden der Urheberrechtsdebatte, die gerade wieder Fahrt aufnimmt, weil das Kabinett der Bundesregierung (eigentlich am 16. Dezember, aber jetzt doch erst im Januar) über die deutsche Umsetzung der Urheber-Richtlinien der EU entscheiden will, drängen sich ein paar schwerwiegende Fragen auf. Zum Beispiel, was Miles Davis wohl dazu gesagt hätte, wenn ihm jemand erklärt hätte, dass jedes Stück seiner Musik unter 20 Sekunden eine Bagatelle sei und deswegen gratis und vogelfrei. So sieht es der deutsche Entwurf zur Umsetzung vor. 20 Sekunden Musik, Film oder Laufbild, 1000 Zeichen Text, 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken sollen künftig unter einer sogenannten "Bagatellgrenze" liegen und frei verwendet werden dürfen. Man hätte Miles Davis auch noch darauf hinweisen können, dass der Rest seiner Musik sowieso von so etwas Ähnlichem wie schwedischen und kalifornischen Welt-Jukeboxes jedem jederzeit an jedem Ort vorgespielt würde. Was fast kein Geld kostet, weswegen er dafür auch nur ungefähr ein Zehntausendstel seiner üblichen Tantiemen bekäme.

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