Roth:Datenschutz: Sender rettet Wunschzettel-Aktion

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Roth (dpa/lby) - Einmal Feuerwehrmann sein! Wünsche wie diesen können Kinder im fränkischen Roth seit Jahren auf einen Zettel schreiben und an den Weihnachtsbaum auf dem Christkindlesmarkt hängen. Mit Partnern erfüllt die Stadt dann viele Wünsche. Mit Verweis auf neue Datenschutz-Regeln sagte die Kommune die Aktion in diesem Jahr jedoch ab. Der Radiosender Antenne Bayern entwarf daraufhin kurzerhand einen neuen Wunschzettel - und rettete die weihnachtliche Tradition.

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Roth (dpa/lby) - Einmal Feuerwehrmann sein! Wünsche wie diesen können Kinder im fränkischen Roth seit Jahren auf einen Zettel schreiben und an den Weihnachtsbaum auf dem Christkindlesmarkt hängen. Mit Partnern erfüllt die Stadt dann viele Wünsche. Mit Verweis auf neue Datenschutz-Regeln sagte die Kommune die Aktion in diesem Jahr jedoch ab. Der Radiosender Antenne Bayern entwarf daraufhin kurzerhand einen neuen Wunschzettel - und rettete die weihnachtliche Tradition.

„Das alte Formular war nicht mehr datenschutzkonform“, erklärte eine Sendersprecherin am Donnerstag. Auf dem alten Wunschzettel habe der Hinweis gefehlt, dass die Kontaktdaten der Familien an Dritte - wie etwa Sponsoren - weitergegeben werden.

Nach Rücksprache mit Experten entwarf der Sender einen neuen Wunschzettel-Vordruck, auf dem ein entsprechender Vermerk steht. Diesen müssen die Eltern nun per Unterschrift bestätigen. „Wir freuen uns, dass wir die Aktion retten konnten und Kinderaugen wieder zum Strahlen bringen können“, sagte die Antenne-Sprecherin.

Die Stadt war zunächst nicht für Anfragen zu erreichen. Mit Verweis auf die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung der EU hatte die Kommune vor gut einer Woche mitgeteilt, dass die beliebte Wunschzettel-Aktion in diesem Jahr ausfallen müsse. „Das Ausfüllen der Wunschzettel würde zu einem bürokratischen Akt werden“, hieß es. Man arbeite an einer „praktikablen Lösung für die Zukunft“ - die Umsetzung werde allerdings erst im nächsten Jahr möglich sein.

Die Vertretung der Europäischen Kommission in München betonte, die neuen Regeln zum Datenschutz verböten „in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten“. Wenn die Eltern zustimmten, dürften die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden. In einer Mitteilung hieß es: „Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutzgrundverordnung hat daran nichts geändert.“

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