Köln:Gericht definiert Dauer der Karnevalszeit

Köln (dpa) - Jetzt ist es amtlich: Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch - zumindest in Köln. Das hat jetzt das Arbeitsgericht der Frohsinnsmetropole festgestellt. Nach Angaben des Gerichts vom Montag geht die Entscheidung auf die Klage einer Kellnerin zurück. Diese hatte am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet. In ihrem Zeugnis wollte sie vermerkt haben, dass sie auch "in der Karnevalszeit" gekellnert hatte. Der Arbeitgeber vertrat jedoch der Ansicht, der Freitag und der Samstag gehörten nicht zur Karnevalszeit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Köln (dpa) - Jetzt ist es amtlich: Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch - zumindest in Köln. Das hat jetzt das Arbeitsgericht der Frohsinnsmetropole festgestellt. Nach Angaben des Gerichts vom Montag geht die Entscheidung auf die Klage einer Kellnerin zurück. Diese hatte am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet. In ihrem Zeugnis wollte sie vermerkt haben, dass sie auch „in der Karnevalszeit“ gekellnert hatte. Der Arbeitgeber vertrat jedoch der Ansicht, der Freitag und der Samstag gehörten nicht zur Karnevalszeit.

Dem widersprach jetzt das Gericht und gab der Klägerin recht. Zwar sei die Karnevalszeit nicht genau definiert, befanden die Richter. Im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum bestehe aber kein Zweifel an der Auslegung des Begriffs. Während mit dem Wort „Karnevalstage“ vielleicht nur Weiberfastnacht, Rosenmontag und Aschermittwoch gemeint sein könnten, beziehe sich „Karnevalszeit“ eindeutig auf die gesamte Zeitspanne von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Die Arbeitsbelastung in der Gastronomie sei in dieser Zeit besonders hoch, und deshalb könne eine Tätigkeit in dieser Periode auch mit Fug und Recht im Zeugnis vermerkt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: