Berlin:Gericht weist Klage gegen Personalie bei Bauakademie zurück

Florian Pronold. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild)

Die Besetzung an der Spitze der Berliner Bauakademie bleibt weiter unklar. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Donnerstag den Antrag eines nicht berücksichtigen...

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Berlin (dpa/bb) - Die Besetzung an der Spitze der Berliner Bauakademie bleibt weiter unklar. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Donnerstag den Antrag eines nicht berücksichtigen Bewerbers für den Direktorenposten zurück. Der Bewerber hatte argumentiert, das Auswahlverfahren sei nicht nach Vorschrift abgelaufen, die Stelle dürfe deswegen vorläufig nicht besetzt werden.

Da es sich bei der Bauakademie um eine privatrechtliche Stiftung und nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber handele, seien die Grundsätze des Konkurrentenschutzes nicht anwendbar, hieß es in einer Gerichtsmitteilung. Für die als Stiftung organisierte Bauakademie ist das Innenministerium zuständig. Nach Grundgesetzartikel 33, Absatz 2, hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.

Damit wich die 38. Kammer des Arbeitsgerichts von einer Entscheidung der 45. Kammer ab. Die hatte Anfang Januar nach der Klage eines anderen Mitbewerbers die Berufung des SPD-Politikers Florian Pronold vorerst gestoppt.

Gegen die Personalie hatten mehrere hundert Architekten und Museumsfachleute mit einem Offenen Brief protestiert. Der Bundestagsabgeordnete und Staatssekretär im Bundesumweltministerium sei für das Amt nicht qualifiziert, dem Auswahlverfahren habe es an Transparenz gefehlt, argumentierten sie. Damit werde eine Chance vergeben, die Bauakademie als Architekturzentrum mit internationaler Ausstrahlung zu etablieren.

Der 47-jährige Politiker Pronold aus Bayern soll die vom preußischen Baumeister Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) gegründete Akademie wiederbeleben. Das Innenministerium hatte erklärt, Pronold habe in der Findungskommission „in jeder Hinsicht“ überzeugt.

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