Nürnberg:23 000 Metaller im Tagesstreik: Gericht erlaubt Ausstand

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München (dpa/lby) - Im juristischen Streit um die ganztägigen Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie hat die Gewerkschaft einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Nürnberg wies einen Antrag einer fränkischen Firma auf Einstweilige Verfügung ab, den Warnstreik zu untersagen (5 Ga 24/18). Der Arbeitgeberverband vbm bleibt jedoch bei seiner Überzeugung, dass die 24-stündigen Arbeitsniederlegungen und auch die Tarifforderung der IG Metall nach einem Teillohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzung rechtswidrig seien. Bayernweit beteiligten sich am Donnerstag derweil rund 23 000 Beschäftigte an den ganztägigen Arbeitsniederlegungen, vor allem bei den Autozulieferern.

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München (dpa/lby) - Im juristischen Streit um die ganztägigen Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie hat die Gewerkschaft einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Nürnberg wies einen Antrag einer fränkischen Firma auf Einstweilige Verfügung ab, den Warnstreik zu untersagen (5 Ga 24/18). Der Arbeitgeberverband vbm bleibt jedoch bei seiner Überzeugung, dass die 24-stündigen Arbeitsniederlegungen und auch die Tarifforderung der IG Metall nach einem Teillohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzung rechtswidrig seien. Bayernweit beteiligten sich am Donnerstag derweil rund 23 000 Beschäftigte an den ganztägigen Arbeitsniederlegungen, vor allem bei den Autozulieferern.

Wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mitteilte, verbot es der Gewerkschaft, die Zugänge zum Haupteingang des Werks zu blockieren. Ein mindestens vier Meter breiter Zu- oder Abgang müsse bleiben, damit „Arbeitnehmer, die arbeitswillig sind oder die zu einem anderem Betrieb wollen“ hinein können, sagte die Sprecherin.

IG-Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler sagte zu der Entscheidung des Arbeitgsgerichts: „Das juristische Kartenhaus der Arbeitgeber fällt jetzt in sich zusammen.“ Statt zu klagen, sollten sie lieber mit der Gewerkschaft verhandeln. Anders wertete der Hauptgeschäftsführer de Metall-Arbeitgeberverbandes vbm, Bertram Brossardt, die Entscheidung des Arbeitsgerichts: Dieses habe nicht über die Rechtmäßigkeit der Tarifforderung entschieden, erklärte Brossardt. Vielmehr habe es zu der Forderung lediglich erklärt, „dass es keinen Grund sieht, im Rahmen der lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren in das Streikrecht einzugreifen“, so der vbm-Hauptgeschäftsführer. „Herr Wechsler träumt, wenn er glaubt, dass dadurch die Angelegenheit erledigt ist.“

Der Arbeitgeberverband schätzte die Kosten des Tagesstreiks am Mittwoch auf mindestens 18 Millionen Euro. „Bei der unnötigen Eskalation der Tarifverhandlungen durch die Tagesstreiks scheint der IG Metall der Schaden für die Unternehmen und für die Volkswirtschaft anscheinend nicht wichtig zu sein“, so Brossardt. Er forderte die IG Metall auf, die Warnstreiks zu beenden und weiter zu verhandeln. Die Eskalation sei „unnötig und volkswirtschaftlich schädlich“.

Auch beim Arbeitsgericht in München hatte der Arbeitgeber-Verband Klage auf Unterlassung und Schadenersatz eingereicht. Bereits am Mittwoch hatten nach Gewerkschaftsangaben rund 15 000 Beschäftigte in Bayern die Arbeit ruhen lassen. Noch einmal erheblich mehr Beschäftigte dürften an diesem Freitag die Arbeit niederlegen, denn dann sollen alle Standorte der beiden Autobauer BMW und Audi betroffen sein, darunter die BMW-Werke in München, Dingolfing, Regensburg und Landshut sowie Audi in Ingolstadt und Münchsmünster.

Die IG Metall fordert für die Beschäftigten 6 Prozent mehr Lohn, die Arbeitgeber haben annähernd 3 Prozent geboten. Zentraler Streitpunkt ist aber die Forderung der IG Metall, dass jeder Beschäftigte seine Arbeitszeit von 35 auf 28 Stunden verkürzen kann - und zwar mit teilweisem Lohnausgleich für Schichtarbeiter und Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.

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