Steuerbegünstigte Zusatzleistungen:Mehr Gehalt? Lohnextras!

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Handyvertrag, Kindergarten-Zuschuss, Finanzspritze für die Urlaubskasse: Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein - bei vielen Lohnextras bleibt am Ende sogar mehr Geld auf dem Konto. Welche Möglichkeiten es für Arbeitnehmer gibt und was sie beachten sollten.

Von Sarah Schmidt

Die Gehaltsverhandlung stockt: "Eine Erhöhung ist leider nicht drin", sagt der Chef. Doch es muss gar nicht unbedingt mehr Bruttolohn sein, damit der Arbeitnehmer merklich mehr Geld auf dem Konto hat. Eine Alternative stellen Gehaltsextras wie Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Tankgutscheine oder die Nutzung eines Firmen-Handys dar. Doch wer wirklich profitieren will, sollte einige Besonderheiten dieser Zusatzleistungen kennen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist der Vorteil von Gehaltsextras gegenüber einer regulären Lohnerhöhung?

Die meisten Zusatzleistungen sind steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt. In den überwiegenden Fällen wird keine Sozialversicherung fällig. So muss der Arbeitgeber weniger Geld in die Hand nehmen, damit der Betrag beim Arbeitnehmer ankommt. Sonja Prechtner ist Steuerberaterin in Hessen und Expertin des Deutschen Steuerberaterverbands, sie rechnet vor: "Bei einer Gehaltserhöhung um 100 Euro landen beim Arbeitnehmer netto etwa 50 bis 75 Euro, je nach Steuerklasse, auf dem Konto. Der Arbeitgeber muss zusätzlich etwa 25 Prozent Sozialversicherungsabgaben darauf zahlen, ihn kostet die Erhöhung also 125 Euro." Schließe der Arbeitgeber jedoch steuerfrei für 75 Euro im Monat einen Handyvertrag für den Mitarbeiter ab, dann "haben beide Seiten mehr davon", so Prechtner.

Hat sich rechtlich etwas an den Regelungen für Lohnextras geändert?

Anfang 2013 erregte ein Urteil des Bundesfinanzhofs Aufruhr: Plötzlich schien fraglich, ob es steuerbegünstigte Zusatzleistungen in dieser Form künftig überhaupt noch geben würde. Doch Steuerexpertin Prechtner gibt Entwarnung: "Zum Glück wendet die Finanzverwaltung - auf Anweisung von Bund und Ländern - die Urteile vom Bundesfinanzhof nicht an." Die Regelungen zu den steuerfreien Leistungen der Arbeitgeber gelten also weiterhin.

Nur nachträglich dürfe das Unternehmen nicht einen Teil des Gehalts in Zusatzleistungen umwandeln. "Der Chef kann also nicht sagen: 'Frau Meyer, Sie bekommen 1500 Euro Gehalt. Jetzt wollen wir beide etwas sparen, daher bekommen Sie nur noch 1400 Euro und von mir erhalten Sie 100 Euro Zuschuss für den Kindergarten.'" Zahle der Chef die 100 Euro jedoch zusätzlich zum regulären Lohn, sei das steuerlich in Ordnung, so Prechtner.

Was sind gängige Extras?

  • Monatlich können Arbeitgeber Sachbezüge wie zum Beispiel Tankgutscheine in Höhe von 44 Euro gewähren.
  • Ein Zuschuss für die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb wird pauschal mit 15 Prozent versteuert. Fällt ein Job-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel unter die 44-Euro-Grenze ist dies steuerfrei. Wird dieser Betrag überschritten, fallen ebenfalls 15 Prozent Steuer an.
  • Die Überlassung von technischen Geräten wie Handy oder Laptop ist steuerfrei - nur beschenken darf der Chef seine Mitarbeiter nicht.
  • Erholungsbeihilfe: Fährt ein Mitarbeiter auf Kur, kann sich der Chef steuerfrei mit bis zu 600 Euro an den Kosten beteiligen. Als Extra für den Urlaub sind 156 Euro für den Arbeitnehmer drin, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro pro Kind - das muss allerdings pauschal versteuert werden.
  • Die Kostenübernahme von Gesundheitskursen wie Rückenschule oder Rauchentwöhnung ist steuerfrei bis zu 500 Euro im Jahr. Aber Achtung: Fürs Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Fußballverein gilt das nicht.
  • Kindergartenzuschüsse sind ebenfalls steuerfrei.
  • Gleiche gilt für Zuschläge für Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall aber genau über die Stunden Buch führen.
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge besteht heute der Vorteil der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung. Später, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht, muss diese dann jedoch versteuert werden und es fallen Beiträge für die Krankenkasse an.

Was müssen Arbeitnehmer steuerlich beachten?

Bei der eigenen Steuererklärung müssen Arbeitnehmer lediglich darauf achten, dass sie keine Kosten geltend machen, die ihr Unternehmen bereits erstattet hat. Sonja Prechtner sagt: "Zahlt mein Chef zum Beispiel einen Fahrtkostenzuschuss muss dies bei den Werbungskosten gegengerechnet werden. Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Fortbildung übernimmt, kann ich diese nicht auch noch geltend machen." Komplizierter wird es der Steuerexpertin zufolge immer dann, wenn der Arbeitgeber Teilbeträge übernommen hat: "Das muss genau aufgeschlüsselt werden."

Die Kombination mehrerer Gehaltsextras sei jedoch problemlos möglich, sagt Prechtner: "Ich kann mir zum Beispiel von meinem Chef einen Fahrtkostenzuschuss zahlen lassen, den dieser pauschal versteuert, und zusätzlich auch noch einen Tankgutschein in Höhe von maximal 44 Euro bekommen." Gerade für Leute mit einer weiten Anfahrt eine gute Option, so die Steuerexpertin.

Bergen die Lohnextras auch Risiken?

Der Nachteil der freiwilligen Gehaltsextras ist, dass diese nicht fix im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Gerade bei Leistungen wie dem Kindergartenzuschuss müsse man außerdem bedenken, dass diese zeitlich befristet seien, erklärt die Steuerberaterin. Sobald das Kind schulpflichtig wird, entfällt die Zahlung. Prechtner rät Eltern, frühzeitig mit dem Chef zu besprechen, wie von diesem Zeitpunkt an eine finanzielle Alternative aussehen könnte.

Eine Gefahr sieht die Expertin außerdem für Menschen, die einen größeren Teil ihres Lohns in Form von steuerfreien Extras bekommen. "Gerade in der Gastronomie ist das häufig der Fall, wenn ein größerer Anteil des Gehalts aus Zuschlägen für Sonntags- und Nachtarbeit besteht." Problematisch wird es dann, wenn diese Menschen ihren Job verlieren - denn für die Lohnextras wurde kein Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt. "Plötzlich stelle ich dann fest, dass ich viel weniger Arbeitslosengeld oder Rente bekomme, als gedacht", sagt die Steuerexpertin.

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