Religionsfreiheit:"Das BAG wird das Urteil aus Luxemburg eins zu eins übernehmen"

Der Spruch aus Luxemburg stellt die bisherige Rechtslage deutscher Gerichte auf den Kopf. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2002 war klar, dass religiöse Symbole am Arbeitsplatz nicht untersagt werden dürfen. Gewiss, Schleier an der Fräsmaschine dürfen aus Sicherheitsgründen verboten werden. Zudem müssen christliche Arbeitgeber nicht hinnehmen, dass ihre Angestellten mit muslimischem Kopftuch auftreten. Doch im Normalfall galt bisher Religionsfreiheit am Arbeitsplatz.

Diese Linie wird das Gericht nun wohl aufgeben müssen. "Das BAG wird das Urteil aus Luxemburg eins zu eins übernehmen", prognostiziert Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht in Bonn. Deutsche Unternehmen können damit eine Art Betriebslaizismus einführen, jedenfalls vorne an der Kundenfront. Thüsing hält das Urteil, das dem Schlussantrag der deutschen Generalanwältin Juliane Kokott gefolgt ist, juristisch zwar für konsequent. Zugleich aber weist er auf die Gefahren hin, sollten die Unternehmen nun in großer Zahl vom neuen Spielraum Gebrauch machen. "Das führt zu einer Ausgrenzung streng muslimischer Frauen aus dem Arbeitsmarkt."

Besonders kurios daran ist: Muslimische Frauen, die das Kopftuch für ein religiöses Gebot halten, dürfen in Deutschland zwar womöglich nicht mehr an der Ladenkasse sitzen - aber sie können Lehrerin werden und Kinder unterrichten, mit Kopftuch, wohlgemerkt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 die individuelle Glaubensfreiheit höher angesiedelt als das staatliche Neutralitätsgebot - und damit eine bemerkenswerte Abkehr von seinem Urteil aus dem Jahr 2003 vollzogen.

Seinerzeit hielt es Kopftuchverbote an Schulen noch für zulässig - nun sollte dies nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, und zwar bei einer konkreten Störung des Schulfriedens. Daraus ergibt sich nun für Deutschland eine etwas widersprüchlich anmutende Rechtslage: Die Freiheit der Unternehmer rechtfertigt empfindlichere Einschränkungen der Religionsfreiheit als das Gebot staatlicher Neutralität. Obwohl man bisher glaubte, es sei andersherum.

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