Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesregierung wird nicht gegen die Einstellung der Ermittlungen in der Affäre um den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt vorgehen. Das geht aus einem Bericht des NRW-Innenministeriums an den Landtag hervor. Das Justizministerium habe die Entscheidung geprüft und dabei keine Rechtsfehler festgestellt, heißt es darin.
Obwohl Wendt möglicherweise Nebeneinkünfte verschwiegen habe, habe er sich damit nicht strafbar gemacht, weil er sie nicht hätte abführen müssen, heißt es im Ministeriumsbericht. Seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land NRW habe er ebenfalls nicht verletzt. Außerdem habe er niemanden über sein Fernbleiben vom Dienst getäuscht oder dies pflichtwidrig verschwiegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung der Ermittlungen vor rund zwei Wochen bekanntgegeben. Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).