Ersatzleistung nach der Geburt:Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Die erste Zeit nach der Geburt mit dem Nachwuchs verbringen: Das Elterngeld ermöglicht Müttern und Vätern seit 2007 diese Zeit ohne finanzielle Sorgen. Mindestens zwölf Monate lang zahlt der Staat jeweils Elterngeld, maximal sogar 28.

Das Elterngeld, wie es für Geburten seit dem 1. Januar 2007 gilt, wird für maximal 14 Monate gezahlt. Alleinerziehende bekommen das Geld in der Regel unproblematisch für diesen Zeitraum. Bei Paaren sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: Sie bekommen die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.

Das heißt, dass sich der Bezugszeitraum verkürzt, wenn etwa nur die Mutter zuhause bleibt - nämlich von 14 auf zwölf Monate. Nur wenn auch der Vater für mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, bekommt das Paar die Unterstützung für volle 14 Monate.

Das Elterngeld kann bei gleichbleibender Summe auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge.

Voraussichtlich im Januar 2015 wird die bislang geltende Regelung reformiert: Mit den so genannten ElterngeldPlus wird sich die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängern - unter der Bedingung, dass die Eltern in Teilzeit wieder in ihren Beruf einsteigen. Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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