Arbeitswelt:Kommt die Stechuhr für alle?

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Es muss nicht mehr die Stechuhr sein, die am Eingang Zeiten auf eine Pappkarte stempelt. Heute gibt es digitale Lösungen.

(Foto: imago/Michael Weber)

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob Betriebe die Arbeitszeit von allen Vollzeitbeschäftigten erfassen müssen. Das könnte der Flexibilisierung der Arbeitswelt Grenzen setzen.

Von Larissa Holzki

Bei vielen Beschäftigten läuft die Uhr schon. Sie stempeln ein, wenn sie ins Werk oder ins Büro kommen und aus, wenn sie Feierabend machen. Bei anderen läuft sie nicht. "Bei der Mehrheit der Arbeitnehmer, die ortsflexibel arbeiten, wird die Arbeitszeit vom Betrieb nicht erfasst", sagt Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Über viele Berater, ITler, Versicherungsvertreter weiß niemand, wie viel sie wirklich arbeiten und ob sie ihre Gesundheit gefährden. Geht es nach dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof, Giovanni Pitruzzella, wird ein Urteil am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof dies ändern.

Man muss wissen, dass es oft nach dem Generalanwalt geht, der dem Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil vorschlagen muss. Deshalb wird bei Arbeitgebern, Juristen und Gewerkschaftern aufgeregt diskutiert. Was Pitruzzella in Bezug auf einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE vorlegt, wird in Expertenkreisen schon als "arbeitszeitrechtliches Manifest" tituliert. Es könnte der Anfang vom Ende der Entgrenzung der Arbeit sein.

Das spanische Recht zur Arbeitszeiterfassung ist ähnlich wie das deutsche: "Bis auf wenige Ausnahmen muss die Arbeitszeit nur dann festgehalten werden, wenn sie über acht Stunden täglich hinausgeht", sagt Arbeitsrechtsanwalt Philip Stühler-Walter. Damit solle sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten bekommen.

Was die Gewerkschaft Federación de Comisiones Obreras beanstandet, lässt sich hier also auch fragen: Wie soll man Überstunden erfassen, wenn die reguläre Arbeitszeit nicht aufgezeichnet wurde? Nach Ansicht der Gewerkschaft geht aus der Grundrechte-Charta der EU hervor, dass die komplette Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten erfasst werden muss. Pitruzzella sieht das auch so: Arbeitszeiterfassung ist nach seinem Plädoyer so etwas wie ein Grundrecht in der EU.

Möglichkeiten reichen von handschriftlichen Tabellen bis zum Fingerabdruck

"Wenn der Gerichtshof dem Generalanwalt folgt, würde das bedeuten, dass alle Arbeitszeit immer erfasst werden muss - also jede E-Mail, die ich kurz beantworte", sagt Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht. Dadurch könnten Verstöße gegen die Arbeitszeitrichtlinie sichtbar werden, die Arbeitgeber nicht dulden dürfen. "Arbeitsschutzrechtlich dürfen in der Regel nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet und jeden Tag müssen elf Stunden Pause am Stück eingehalten werden, einmal die Woche sogar 24 Stunden", sagt Gallner. "Nach meiner Auffassung müssen Arbeitgeber unterbinden oder verbieten, dass Arbeitnehmer in der Ruhezeit etwa berufliche Telefonate führen."

Grund zur Aufregung bei Arbeitgebern dürfte also weniger die Arbeitszeiterfassung als elf Stunden kontrolliertes Arbeitsverbot sein. Von 20 Uhr bis sieben nicht mal Mails checken? "Wer die moderne Arbeitswelt gestalten will, braucht nicht noch mehr bürokratische Vorgaben, sondern flexible Regelungen", heißt es vom Bund der Arbeitgeber. Fakt ist: Bei einem entsprechenden Urteil müssen schnell Lösungen her.

Es muss nicht mehr die Stechuhr sein, die am Eingang Zeiten auf Pappkarten stempelt. Inzwischen gibt es das Gerät auch elektronisch mit Chipkarten. Einige Unternehmen nehmen Fingerabdrücke. Geschäftsreisende und Heimarbeiter können Zeiten mit Excel protokollieren, per App an die Personalabteilung schicken oder einen Zähler auf dem Laptop installieren. Wie die Arbeit erfasst wird, will Pitruzzella den Mitgliedstaaten überlassen.

Was ist eigentlich Arbeit?

An seinen Vorstoß schließt sich eine große Frage an: Was ist eigentlich Arbeit? Für Marta Böning vom DGB ist die Definition einfach: "Alles, was ich mache, um das betriebliche Interesse meines Arbeitgebers zu befriedigen, ist Arbeit und als solche zu erfassen." Am konkreten Fall wird es kompliziert: Wann stempelt sich der Wissensarbeiter ein, der lange denkt und schließlich etwas zu Papier bringt? Sobald er am Schreibtisch sitzt? Netzwerken, beobachten, diskutieren Forscher, Journalisten, Gewerkschaftler nicht ständig? "Mit diesem Argument kann man einer ganze Reihe von Menschen, die ihren Beruf mit Leidenschaft machen, ihre Rechte entziehen", sagt Böning. "Es muss sich abgrenzen lassen, die Frage ist nur, wie."

Kontrollgegner berufen sich auch auf die Motivation. "Wenn Mitarbeiter auf einmal ihre Arbeitszeit aufschreiben müssen, kann das zu einem gefühlten Vertrauens- und Autonomieverlust führen", sagt die Psychologin Anne Marit Wöhrmann. Für sie wie für Philip Stühler-Walter kein Argument für Vertrauensarbeitszeit: "Da werden aus 40 Stunden ganz fix 60, weil man es selbst nicht mehr erfasst." In Wirklichkeit heiße Vertrauensarbeitszeit: "Der Arbeitgeber vertraut, dass seine Leute sich richtig reinhängen." Ändern würde sich das allerdings nur, wenn Beschäftigte mitziehen. Wer Angst hat, als Minderleister enttarnt zu werden, stempelt sich aus und arbeitet weiter, das ist in Behörden und Betrieben mit Zeiterfassung bekannt.

"Vor der sogenannten interessierten Selbstausbeutung kann das System nicht immer schützen", sagt Wöhrmann. Als sie zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wechselte und erstmals eine Chipkarte zur Zeiterfassung bekam, habe sie zunächst auch Bedenken gehabt. "Schaffe ich meine Arbeit in der offiziellen Arbeitszeit?" Inzwischen könne sie gut damit arbeiten. Ihre Arbeitszeit wird automatisch auf einem Arbeitszeitkonto vermerkt, mit dem sie alles selbst ausmache. "Niemand guckt komisch, wenn ich mal früher gehe. Jeder weiß, dass ich dafür wann anders gearbeitet habe", sagt Wöhrmann.

Ein allgemeines Ende unbezahlter Überstunden wird es allerdings nicht geben. Solange der Arbeitgeber behaupten kann, die Mehrarbeit sei freiwillig gewesen, muss er nämlich nicht zahlen. Man wird also diskutieren müssen, ob die Arbeit überhaupt zu schaffen war. "Dass Arbeitszeit erfasst wird, garantiert nicht automatisch, dass sie vergütet oder ausgeglichen wird. Die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit ist aber ein erster und notwendiger Schritt, damit sie auch vergütet oder ausgeglichen werden kann", sagt Marta Böning vom DGB.

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