Düsseldorf:NRW-Arbeitnehmer: Kurze Arbeitszeit, Gehalt durchschnittlich

Düsseldorf (dpa/lnw) - Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen arbeiten kürzer als Arbeitnehmer in den meisten anderen Bundesländern. Im vergangenen Jahr kamen sie im Schnitt auf 1276 Arbeitsstunden. Niedriger war das Jahresarbeitsvolumen nur in Rheinland-Pfalz (1275 Stunden) und im Saarland (1269 Stunden). Spitzenreiter bei der Jahresarbeitszeit war Sachsen-Anhalt mit 1373 Stunden. Es folgten Thüringen mit 1370 Stunden und Mecklenburg-Vorpommern mit 1357 Stunden - bei einem bundesweiten Schnitt von 1305 Stunden je Arbeitnehmer. Das ergeben Daten der Statistischen Ämter von Bund und Ländern, die die Linke-Bundestagsfraktion ausgewertet hat.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen arbeiten kürzer als Arbeitnehmer in den meisten anderen Bundesländern. Im vergangenen Jahr kamen sie im Schnitt auf 1276 Arbeitsstunden. Niedriger war das Jahresarbeitsvolumen nur in Rheinland-Pfalz (1275 Stunden) und im Saarland (1269 Stunden). Spitzenreiter bei der Jahresarbeitszeit war Sachsen-Anhalt mit 1373 Stunden. Es folgten Thüringen mit 1370 Stunden und Mecklenburg-Vorpommern mit 1357 Stunden - bei einem bundesweiten Schnitt von 1305 Stunden je Arbeitnehmer. Das ergeben Daten der Statistischen Ämter von Bund und Ländern, die die Linke-Bundestagsfraktion ausgewertet hat.

Beim Verdienst rangieren die Beschäftigten in NRW im Mittelfeld. Die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter betrugen im vergangenen Jahr 35 121 Euro je Arbeitnehmer. Das waren 108 Euro weniger als im bundesdeutschen Durchschnitt. Die Arbeitnehmer in Hamburg standen mit 41 785 Euro an der Spitze. Schlusslicht war Mecklenburg-Vorpommern mit 28 520 Euro.

Beim Arbeitsvolumen erfasst der Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden am jeweiligen Arbeitsort - auch bei Beschäftigten mit mehreren gleichzeitigen Jobs. Nicht einbezogen werden etwa Urlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder Abwesenheit wegen Krankheit. Zu Arbeitnehmern zählen unter anderem Arbeiter und Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis.

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