Arbeit:Schwanger in der Ausbildung: So klappt der Abschluss trotzdem

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Berlin (dpa/tmn) - Werden Auszubildende schwanger, ist das häufig ungeplant. Viele haben nun Sorge, ob sie Kind und Lehre miteinander vereinbaren können. Auch wenn die Situation schwierig ist: Junge Mütter sind nicht allein. Es gibt Hilfen.

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Berlin (dpa/tmn) - Werden Auszubildende schwanger, ist das häufig ungeplant. Viele haben nun Sorge, ob sie Kind und Lehre miteinander vereinbaren können. Auch wenn die Situation schwierig ist: Junge Mütter sind nicht allein. Es gibt Hilfen.

Als sie den Ausbildungsplatz als Medienkauffrau bei einem Berliner Verlag bekam, war Laura Becker (Name geändert) überglücklich. Eine Woche nach der Zusage kam dann die Überraschung: Ihr Frauenarzt teilte ihr mit, dass sie schwanger ist. Becker war damals 21 Jahre alt. „Es hat gedauert, bis ich mich getraut habe, das jemandem zu sagen“, erzählt sie. Sie fürchtete, die Lehrstelle wieder zu verlieren. Gemeinsam mit ihrem Vater suchte sie schließlich das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Erleichterung war groß: Der Arbeitgeber reagierte positiv. Becker konnte den Beginn ihrer Lehre um ein Jahr nach hinten verschieben.

„Wenn junge Frauen während der Ausbildung schwanger werden, ändert das die gesamte Lebenssituation“, sagt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bei vielen kommt nun wie bei Becker als Erstes die Frage auf, ob sie die Lehrstelle verlieren.

Schwangere Auszubildende dürften in der Regel nicht gekündigt werden - auch nicht in der Probezeit, sagt Gerd Woweries, zuständig für das Thema Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. In besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde von dem Kündigungsverbot Ausnahmen zulassen. „Das sei jedoch der absolute Ausnahmefall.“

Auch bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Elternzeit sei eine Kündigung unzulässig, erläutert Woweries. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit setzt die junge Mutter die Ausbildung dann fort.

Erfährt eine junge Auszubildende, dass sie schwanger ist, sollte sie ihrem Chef bald Bescheid geben. „Schließlich muss sich auch der Betrieb auf die Situation einstellen“, erklärt Woweries. Werdende Mütter dürften beispielsweise nicht schwer tragen.

Woweries rät, während Mutterschutz und Elternzeit mit dem Betrieb Kontakt zu halten, um auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz vor der Rückkehr sprechen junge Mütter am besten mit der Berufsschule ab, auf welche Themen sie sich vorbereiten sollen. So können sie sich langsam wieder in den Unterrichtsstoff eindenken.

Wer Kinderbetreuung und Ausbildung nur schwer unter einen Hut bekommt, hat die Möglichkeit, die Lehre in Teilzeit fortzusetzen. „Darauf hat die Auszubildende zwar keinen Anspruch, aber viele Betriebe zeigen sich kooperativ“, erklärt Annette Land vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Betriebe haben allerdings die Möglichkeit, bei Teilzeit die Vergütung zu kürzen. „Davon machen kleinere Unternehmen zuweilen Gebrauch“, sagt Land.

Dabei ist es häufig schon mit der regulären Ausbildungsvergütung schwierig, mit Kind über die Runden zu kommen. Wer finanzielle Unterstützung braucht, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesarbeitsagentur beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind zu wenden. Eine Übersicht finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten hat der DGB in einer Broschüre zusammengefasst.

Beckers Arbeitsumfeld reagierte positiv. „Alle wussten, dass ich ein Kind habe und alleinerziehend bin“, sagt sie. Oft bemühte sie sich, trotzdem bei Abendveranstaltungen im Verlag mitzuhelfen und kümmerte sich dafür um einen Babysitter. Nach der Ausbildung hat sich ihr Ehrgeiz ausgezahlt: Sie wurde direkt übernommen und ist nun als Assistentin des Geschäftsführers tätig.

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