Arbeit - Schleswig:Gewerkschaft NGG kritisiert Lohnprellerei in Kiel

Kiel (dpa/lno) - Das Hauptzollamt Kiel hat wegen nicht gezahlter Mindestlöhne nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in den ersten sechs Monaten des Jahres 56 Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten", sagte am Mittwoch der Geschäftsführer der NGG Schleswig-Holstein Nord, Finn Petersen. Die NGG berief sich auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.

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Kiel (dpa/lno) - Das Hauptzollamt Kiel hat wegen nicht gezahlter Mindestlöhne nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in den ersten sechs Monaten des Jahres 56 Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten", sagte am Mittwoch der Geschäftsführer der NGG Schleswig-Holstein Nord, Finn Petersen. Die NGG berief sich auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.

Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie zum Beispiel für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen, rügte Petersen. Positiv sei, dass die Kontrollen zugenommen hätten. Im ersten Halbjahr prüften die Kieler Zollbeamten der Statistik zufolge 117 Hotels, Gaststätten und Restaurants. Das waren 77 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. "Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen in Kiel, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden", sagte Petersen. Hierfür müsse das Personal des Zolls aber deutlich aufgestockt werden. Laut Bundesfinanzministerium hat der Zoll im ersten Halbjahr in Deutschland gut 3700 Betriebe des Gastgewerbes überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

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