Arbeit - Mainz:Mutterschutz ab Neujahr für Schülerinnen und Studentinnen

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Freitag auf neue Bestimmungen im Mutterschutzgesetz aufmerksam gemacht, die an Neujahr in Kraft treten. "Das neue Mutterschutzgesetz stärkt den bereits bestehenden Schutz und baut ihn weiter aus", erklärte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Staatssekretärin im Frauenministerium, Christiane Rohleder (Grüne), fügte hinzu: "Mit der Reform wird der Mutterschutz zeitgemäß gestaltet. Besonders wichtig ist mir dabei, dass endlich auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen können."

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Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Freitag auf neue Bestimmungen im Mutterschutzgesetz aufmerksam gemacht, die an Neujahr in Kraft treten. "Das neue Mutterschutzgesetz stärkt den bereits bestehenden Schutz und baut ihn weiter aus", erklärte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Staatssekretärin im Frauenministerium, Christiane Rohleder (Grüne), fügte hinzu: "Mit der Reform wird der Mutterschutz zeitgemäß gestaltet. Besonders wichtig ist mir dabei, dass endlich auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen können."

Die bisherigen Regelungen gelten schon seit 1952. Neu ist, dass Arbeitgeber das Gefährdungspotenzial jedes Arbeitsplatzes einschätzen und die Arbeitsbedingungen so gestalten müssen, dass Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen ausgeschlossen oder minimiert werden. Diese können künftig unter bestimmten Voraussetzungen selbst bestimmen, ob sie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen arbeiten möchten. Um die Kontrolle der Bestimmungen zum Mutterschutz kümmert sich in Rheinland-Pfalz die staatliche Gewerbeaufsicht bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD).

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