Erfurt:Gericht bestätigt Mindestlohnausnahme für Zeitungszusteller

Erfurt (dpa) - Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erfurt.

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Erfurt (dpa) - Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Es handele sich schließlich nicht um eine Dauer-, sondern um eine Übergangsregelung, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erfurt.

Gleichzeitig billigten sie einer Zeitungszustellerin einen Zuschlag für dauerhafte Nachtarbeit von 30 Prozent auf das ihr zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu. Die Zustellerin aus Norddeutschland hatte sich bis zur höchsten Instanz geklagt. Sie hielt die Sonderregelung im seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz für ihre Berufsgruppe für verfassungswidrig. Mit dieser Position war sie bereits vor dem Landesarbeitsgericht Bremen gescheitert.

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