Arbeit:Chef darf Azubi Piercings in Ausnahmefällen untersagen

Stuttgart (dpa/tmn) - Grundsätzlich ist es Sache des Auszubildenden, wie er sich kleidet und ob er Piercings oder Tattoos tragen will. Allerdings kann der Chef in Einzelfällen verlangen, Piercings herauszunehmen und Tattoos zu verstecken.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/tmn) - Grundsätzlich ist es Sache des Auszubildenden, wie er sich kleidet und ob er Piercings oder Tattoos tragen will. Allerdings kann der Chef in Einzelfällen verlangen, Piercings herauszunehmen und Tattoos zu verstecken.

Es gibt Gründe, die ein Verbot von Körperschmuck am Arbeitsplatz zulassen. Darauf weist Prof. Jobst-Hubertus Bauer hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Das ist etwa der Fall, wenn aus dem Körperschmuck eine Gefahr für Dritte resultiert. Das kann in medizinischen Berufen der Fall sein, wenn hygienische Gründe gegen den Körperschmuck sprechen.

Arbeiten Auszubildende in einer sehr konservativen Branche wie dem Bankgewerbe und der Körperschmuck könnte Kunden negativ auffallen, darf der Chef ebenfalls die Herausnahme des Schmucks verlangen. Will er Piercings oder Tattoos verbieten, darf er das aber nicht willkürlich tun, sondern muss es plausibel begründen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: