Ein erträgliches und würdevolles Lebensende: Das erhofft wohl jeder für sich selbst und für die Seinen. In diesem Zusammenhang wird in der Öffentlichkeit seit vier Jahren verstärkt - und kontrovers - auch über die Option einer Selbsttötung mithilfe eines dafür bereitgestellten Medikaments diskutiert. Dabei geht es meist um Patienten, die sich im Endstadium einer tödlichen Erkrankung befinden oder die an einer dauerhaften Erkrankung so leiden, dass sie nicht länger leben möchten. Im Februar 2020 beurteilte das Bundesverfassungsgericht diese Option ausdrücklich als Teil des Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Sterben - solange der Suizidentschluss freiverantwortlich sei und solange auch die dabei geleistete Unterstützung freiwillig erfolge.
Medizinethik:Sollten Menschen sterben dürfen, bevor sie leiden?
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Viele Menschen überlegen, im Alter einer Demenz oder Gebrechlichkeit aus dem Weg zu gehen, mithilfe eines tödlichen Medikaments. Warum diese Gedanken ernstzunehmen sind.
Gastbeitrag von Bettina Schöne-Seifert

Suizidprävention:Das ignorierte Sterben
Der Staat tut zu wenig, um Selbsttötungen zu verhindern, beklagen Ethikrat und Experten. Tatsächlich gäbe es zahlreiche Mittel und Wege, um wenigstens einen Teil der etwa 9000 Opfer im Jahr zu retten.
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