Bad Wildungen:Bestatter fordern geschulte Mediziner für Leichenschau

Bad Wildungen (dpa/lhe) - Die hessischen Bestatter fordern für jede Leichenschau speziell geschulte Ärzte wie Rechtsmediziner. Damit sollen mehr mögliche Verbrechen direkt erkannt werden, sagte der Geschäftsführer der Interessenvertretung der hessischen Bestatter, Hermann Hubing, der Deutschen Presse-Agentur. Das Thema sollte auch am Samstag auf dem 13. Hessischen Bestattertag in Bad Wildungen besprochen werden.

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Bad Wildungen (dpa/lhe) - Die hessischen Bestatter fordern für jede Leichenschau speziell geschulte Ärzte wie Rechtsmediziner. Damit sollen mehr mögliche Verbrechen direkt erkannt werden, sagte der Geschäftsführer der Interessenvertretung der hessischen Bestatter, Hermann Hubing, der Deutschen Presse-Agentur. Das Thema sollte auch am Samstag auf dem 13. Hessischen Bestattertag in Bad Wildungen besprochen werden.

Bisher dürfen auch Hausärzte die Leichenschau vornehmen. Ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung sieht vor, dass ein Rechtsmediziner die zweite Leichenschau vornimmt. Das aber geht Hubing nicht weit genug: Es wäre besser, wenn die erste Leichenschau schon entsprechend durchgeführt wird, dann brauchen wir die zweite nicht mehr. Die Umsetzung seiner Forderung halte er aufgrund der hohen Mehrkosten allerdings für unwahrscheinlich.

Deutschlandweit blieben jährlich schätzungsweise 10 000 unnatürliche Tode unentdeckt. Denn nicht jeder Arzt ist nach Ansicht von Hubing in der Lage, die Todesursache festzustellen. So würden nicht nur mögliche Verbrechen, sondern auch Krankheiten übersehen. „Der Bestatter geht natürlich ganz anders mit einer Leiche um, wenn er weiß, sie ist infektiös“, sagte Hubing.

Stirbt ein Mensch, dann untersucht ein Arzt den toten Körper zunächst äußerlich. Diese sogenannte erste Leichenschau wird normalerweise vor Ort von Hausärzten durchgeführt. Sie bestätigen den Tod und stellen den Totenschein aus. Wenn eine Feuerbestattung des Toten beabsichtigt wird, ist eine zweite Leichenschau erforderlich, die von einem anderen Arzt vorgenommen werden muss. Lässt die zweite Leichenschau immer noch Zweifel an der Todesursache, wird die Leiche obduziert.

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