Düsseldorf:Silvester in NRW: Appell der Landesregierung

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Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Zu Silvester appelliert die nordrhein-westfälische Landesregierung an die Bürger, die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit auch im privaten...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Zu Silvester appelliert die nordrhein-westfälische Landesregierung an die Bürger, die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit auch im privaten Bereich einzuhalten. Zwar werde es wie auch an Weihnachten keine beliebigen Kontrollen zu Hause geben. „Wenn man aber meint, er oder sie müssten mit großer Party über die Stränge schlagen, dann werden wir eingreifen. (...) Rechtlich ist das möglich. Wie immer bei der Polizei wird auch hier die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Mittelpunkt stehen“, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). „Die Polizei wird abwägen. Ich vertraue da auch auf den gesunden Menschenverstand und das Fingerspitzengefühl von Polizeibeamtinnen und -beamten.“

Nach den Vorgaben der gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Treffen mit Freunden oder der Familie an Silvester in den eigenen vier Wänden nicht durch eine Gästezahl begrenzt. Für den öffentlichen Raum gilt: fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten. Darauf hat ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstag hingewiesen. Untersagt seien aber Partys und vergleichbare Feiern. „Und Partys heißt feiern. Und das kann man ganz schnell entscheiden: Ist das ein friedliches Abendessen oder ist das eine Party. Das ist schnell zu erkennen“, sagte Reul.

Dass Appelle der Politik in der Corona-Krise sich nicht immer mit den rechtlichen Vorgaben decken, ist für den Münsteraner Rechtsprofessor Fabian Wittreck offensichtlich: „Die Verordnungen entstehen unter Hochdruck. Von daher habe ich ein gewisses Verständnis.“

„Das Land aber lässt die Bürger mit sich widersprechenden Erlassen, Geboten und Appellen allein. Das trifft auf die Kontaktbeschränkungen zu, aber auch auf Fragen zur Quarantäne“, sagte der Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik der Uni Münster am Dienstag der dpa. „Nach außen will die Politik vermitteln, wir wollen ins Private nicht eingreifen, obwohl sie es eigentlich könnte, ja sogar rechtlich auch nach dem Grundgesetz darf“, sagte der Jurist.

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