Krankheiten - Berlin:Drastische Einschränkungen für den Alltag in Corona-Krise

Berlin
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schaut in die Runde. Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - In Berlin müssen sich die Menschen von diesem Montag an auf noch härtere Einschnitte im öffentlichen Leben einstellen. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen, gilt ein Kontaktverbot, Aufenthalte im Freien werden weiter eingeschränkt. Die Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Erregers wurde am Sonntag nach Beratungen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschärft.

Polizei und Ordnungskräfte sollen die Einhaltung der neuen Vereinbarungen in der Hauptstadt kontrollieren. "Wir müssen und werden eingreifen, wo Leute glauben, es sei alles ein großer Spaß", sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Sonntag in der rbb-"Abendschau". Die übergroße Zahl der Berlinerinnen und Berliner wisse, worum es im Kampf gegen das Coronavirus gehe.

Die Länderchefs einigten sich mit der Kanzlerin darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Müller verteidigte die Entscheidung gegen eine komplette Ausgangssperre. "Soziales Leben muss möglich sein, Kinder müssen mal an die frische Luft gehen", erklärte der Regierende Bürgermeister. Das Ziel sei aber, soziale Kontakte zu reduzieren. Die neuen Verschärfungen sollen Müller zufolge für zwei Wochen gelten.

In der veröffentlichten Verordnung für Berlin heißt es, Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen. Am Sonntagabend wies die Polizei auf Twitter darauf hin, dass die Berliner ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift ersichtlich ist, mit sich führen sollten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft ist der Verordnung zufolge ebenfalls im Freien erlaubt, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person - nur Gruppen dürfen auch zu diesem Zweck nicht gebildet werden. Und auch wer Tiere betreuen muss, darf die Wohnung verlassen und sei es, um mit dem Hund spazieren zu gehen.

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