Gesundheitspolitik:Bundestag will Pflegebedürftige besserstellen

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Im Mittelpunkt der Reform stehen vor allem Demenzkranke. Allerdings bringt die Reform nicht nur Vorteile.

Von Kim Björn Becker

Das deutsche Pflegesystem steht vor der größten Reform seit etlichen Jahren. An diesem Freitag stimmt der Bundestag über die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte Pflegereform ab. Eine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten zu dem Gesetzentwurf gilt als sicher.

Das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II sieht vor, dass die bisherigen drei Pflegestufen zum 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade umgewandelt werden. Auf diese Weise soll es besser als bislang möglich sein, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit von Alten und Kranken zu erfassen. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) prüften die Fähigkeiten von Antragstellern bisher in 30 einzelnen Kategorien, in Zukunft sollen es 77 sein.

Etliche Pflegebedürftige können mit mehr Geld rechnen

Im Mittelpunkt der Reform stehen vor allem Demenzkranke, die bisher unzureichend berücksichtigt worden sind. Zusätzlich zu den 2,8 Millionen Menschen, die derzeit pflegebedürftig sind oder es bis zum Ende des kommenden Jahres sein werden, kommen somit schätzungsweise weitere 500 000 Demenzkranke, die erstmals Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben werden.

Etliche Pflegebedürftige können im Zuge der Reform mit mehr Geld rechnen, allerdings bringt die Reform für Betroffene nicht nur Vorteile. In manchen Fällen gibt es von 2017 an weniger Leistungen, dafür steigen die Eigenanteile der Betroffenen nun nicht mehr mit dem Umfang der Pflegebedürftigkeit an.

Damit niemand, der bereits jetzt Pflege benötigt, schlechtergestellt wird, kündigte Gesundheitsminister Gröhe einen Bestandsschutz an. Auch eine gesonderte Begutachtung durch den MDK soll es für sie im Zuge der Reform nicht geben, stattdessen werden die alten Pflegestufen automatisch in das neue System der Pflegegrade übertragen. Alle, die sich nach dem 1. Januar 2017 erstmals als pflegebedürftig melden, fallen aber automatisch in das neue System.

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