Wiesbaden:Überdurchschnittlich hohe Impfquote bei der Feuerwehr

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Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration)

Das hessische Innenministerium geht von einer Corona-Impfquote innerhalb der Polizei von gegenwärtig deutlich über 80 Prozent aus. Bei Feuerwehrangehörigen...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das hessische Innenministerium geht von einer Corona-Impfquote innerhalb der Polizei von gegenwärtig deutlich über 80 Prozent aus. Bei Feuerwehrangehörigen sowie den Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes liege die Quote bei rund 95 Prozent, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage in Wiesbaden mit. Von den Erwachsenen in Hessen sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts gut 80 Prozent vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft, in der Altersgruppe 18 bis 59 sind es knapp 78 Prozent.

Wie das Innenministerium weiter mitteilte, haben sich bislang vergleichsweise wenige Polizeibeamte mit Corona infiziert. „Grundsätzlich ist die Funktionsfähigkeit der hessischen Polizei an jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt in Hessen gewährleistet“, hieß es. Mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante würden die Vorsorgemaßnahmen derzeit überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst, teilte das Ministerium mit.

Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie habe die Polizei eine ganze Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen und die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Beispielsweise sei landesweit ein einheitliches Schichtmodell eingeführt worden, damit Dienstgruppen möglichst wenig Überschneidungen haben und nicht in Kontakt kommen. Temporäre Personalausfälle, die durch Corona-Verdachtsfälle oder Infektionen verursacht werden könnten, würden innerhalb der Polizeipräsidien oder durch Kräfte der Bereitschaftspolizei kompensiert.

Bei Feuerwehr und Katastrophenschutz seien Übungen und Ausbildungskurse derzeit bis 31. Januar 2022 eingestellt, erklärte das Innenministerium. Sollte es bei den Feuerwehren zu pandemiebedingten Personalausfällen und damit zu einer eingeschränkten Einsatzfähigkeit kommen, werde die Alarm- und Ausrückeordnung angepasst. „Dies bedeutet, dass bei einem Ausfall einer Stadt- oder Ortsteilfeuerwehr die Nachbarwehr übernimmt“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Dem Innenministerium sei seit Beginn der Pandemie jedoch kein solcher Fall bekannt geworden.

© dpa-infocom, dpa:211227-99-517171/2

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