Wiesbaden:Teils weiter Maskenpflicht in hessischen Gefängnissen

Nach den umfassenden Erleichterungen der Corona-Regeln mit dem weitestgehenden Wegfall eines Maskenzwangs gilt in hessischen Gefängnissen in vielen Bereichen...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach den umfassenden Erleichterungen der Corona-Regeln mit dem weitestgehenden Wegfall eines Maskenzwangs gilt in hessischen Gefängnissen in vielen Bereichen nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In den Innenbereichen der Vollzugsanstalten müssen Mitarbeiter eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, teilte das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dies gelte nicht in Außen- und nicht öffentlichen Bereichen sofern der Abstand eingehalten werde. Auch in medizinischen Bereichen sowie in Abteilungen für ältere Gefangene müsse Maske getragen werden, von Mitarbeitern und Inhaftierten. Eine weitere Maskenpflicht aufgrund des Infektionsschutzes könne von der Gefängnisleitung angeordnet werden.

Nach Angaben des Justizministeriums wurden bei Mitarbeitern 30 Verdachtsfälle und 97 Infektionen verzeichnet (Stand 11. April). Bei den Gefangenen gab es in 6 Fällen einen Verdacht und 57 Infektionen.

Seit Anfang April muss in Hessen nur noch in besonders sensiblen Lebensbereichen wie Krankenhäusern oder Altenheimen Masken getragen werden. Dies gilt auch für Busse und Bahnen.

Hessenweit gibt es 16 Justizvollzugsanstalten und eine Jugendarresteinrichtung. Durchschnittlich sind die Gefängnisse mit rund 4700 Häftlingen belegt.

© dpa-infocom, dpa:220417-99-943659/2

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