Wiesbaden:Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Lesezeit: 1 min

Ein Mund-Nasenschutz liegt im Regen auf der Strasse. (Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild)

In öffentlichen Bussen und Bahnen in Hessen soll mit der neuen Corona-Verordnung des Landes wie angekündigt weiterhin Maskenpflicht herrschen. Dabei ist nach...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden (dpa/lhe) - In öffentlichen Bussen und Bahnen in Hessen soll mit der neuen Corona-Verordnung des Landes wie angekündigt weiterhin Maskenpflicht herrschen. Dabei ist nach wie vor eine medizinische Maske ausreichend, eine FFP2-Maske wird aber wegen ihres besseren Schutzes empfohlen. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag in Wiesbaden mit. Anders sieht es im Fernverkehr der Bahn aus: Dort schreibt das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz von Samstag an das Tragen einer FFP2-Maske vor.

Das gleiche gilt per Bundesgesetz in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zudem müssen sich Besucherinnen und Besucher dort weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend, wie die Staatskanzlei erläuterte. Die Landesregierung passte die hessische Corona-Schutzverordnung zum 1. Oktober an, dieser Schritt war wegen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz nötig geworden.

„Für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ändert sich durch die neue Verordnung nahezu nichts“, erklärten Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne). Die Zahl der Neuinfektionen steige derzeit zwar wieder, allerdings sei die Zahl schwer erkrankter Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen auf einem eher niedrigen Niveau.

„Deshalb ist es vernünftig, dass wir zunächst bei den bislang geltenden Basisschutzmaßnahmen bleiben, die Lage aber genau beobachten“, erläuterten Rhein und Klose. Eine Verschärfung der Regeln sei möglich, aber in Hessen derzeit nicht notwendig.

„Sollte der Pandemieverlauf stärkere Schutzmaßnahmen erforderlich machen oder eine neue pathogenere Virusvariante auftreten, würde eine neue Verordnung notwendig“, erklärte Klose.

Ministerpräsident Rhein forderte die Bürger zur Vorsicht auf: „Seien Sie bitte insbesondere im Umgang mit grunderkrankten, vorbelasteten Menschen vorsichtig.“ Alle Menschen, für die eine weitere Impfung empfohlen werde, sollten ihren Schutz in einer Arztpraxis oder einer Impfstelle des öffentlichen Gesundheitsdiensts auffrischen lassen.

Die nun in Kraft tretende Verordnung soll grundsätzlich bis zum 7. April 2023 und damit so lange wie das Bundesgesetz gelten, wie die Staatskanzlei mitteilte.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-946736/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: