Gesundheit - Wiesbaden:Land rät bei höheren Corona-Zahlen zu kleineren Privatfeiern

Corona
Mundschutzmasken. Foto: Rene Traut/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen verhängt wegen der Corona-Pandemie weiterhin keine Beschränkungen für private Feiern zuhause, spricht aber dringende Empfehlungen dafür aus. Die Zahl der Gäste soll dabei an die sogenannte Inzidenz gekoppelt sein, einer wichtigen Kennziffer für den Verlauf der Pandemie. Werden 35 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen verzeichnet, dann sollte die Zahl der Gäste bei einer Privatfeier 25 nicht überschreiten, wie Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag nach einer Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Länderchefs sagte. Bei einer Inzidenz von 50 sollte die Zahl der Gäste bei maximal 10 liegen.

Anders sieht es dagegen bei privaten Festen und Feiern in angemieteten Räumen aus, für die strengere Regeln gelten: Werden demnach regional mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen registriert, sind noch höchstens 50 Gäste für solche Feiern zugelassen. Bei einer Inzidenz von 50 sind es noch 25 Gäste. "Das muss natürlich dann im Einzelfall kontrolliert werden", kündigte Bouffier an. Allerdings soll mit besonderer Genehmigung des Gesundheitsamtes von den Zahlen abgewichen werden dürfen.

Die Regelungen für offizielle Veranstaltungen blieben von den neuen Vorgaben für private Feiern unberührt, betonte der Ministerpräsident. Solche offiziellen Veranstaltungen seien immer mit einem Hygienekonzept verbunden. Erfahrungen zeigten, dass dies oft sehr gut geregelt sei. Probleme gebe es eher bei privaten Feiern, sagte Bouffier.

Das hessische Corona-Kabinett werde rechtzeitig vor der anstehenden Verlängerung der Corona-Verordnung, die am 31. Oktober ausläuft, entscheiden, wie es weitergehen soll. "Da gibt es Überlegungen, ob man das generelle Verbot für Discos aufhebt", kündigte Bouffier an. Allerdings sollten die Betriebe nicht als Disco zugelassen werden, sondern als Gaststätte. Dort gebe es dann keinen Tanz, aber Sitzgelegenheiten und Getränke. "Diese Diskussion gibt es, sie ist noch nicht entschieden", sagte Bouffier. "Wir müssen uns dazu noch intensiv beraten lassen."

Besucher in Cafés, Gaststätten und Restaurants, die in den Corona-Gästelisten falsche Namen angeben, sollen künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt werden, kündigte Bouffier an. "Wenn da einer hinschreibt "Peter Pan, Mondstraße 1", da würde ich mal sagen: Dem gehen wir nach."

Bereits jetzt sei der Gastwirt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Leute sich in die Listen eintragen. Nach derzeitigem hessischen Recht könnte er mit Bußgeld belegt werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, erläuterte der Ministerpräsident. In der Diskussion unter den Länderchefs seien rechtliche Bedenken laut geworden, ob es auch möglich ist, den Gastwirt dazu zu verpflichten, die Identität zu prüfen.

"Ich persönlich vertrete die Auffassung, niemand ist gezwungen, eine Gaststätte aufzusuchen. Wenn er aber eine aufsucht, kann ich von ihm auch erwarten, dass er seine Identität preisgibt", sagte Bouffier. Dies gelte besonders mit Blick auf das Infektionsgeschehen.

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