Wiesbaden:Corona-Zutrittsbeschränkungen umstritten: Teils Anfeindungen

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„Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Die coronabedingten Zugangsbeschränkungen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in Hessen sorgen weiter für Diskussionsstoff. Zwar verzichten bisher viele...

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die coronabedingten Zugangsbeschränkungen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in Hessen sorgen weiter für Diskussionsstoff. Zwar verzichten bisher viele Betriebe im Einzelhandel und Gastgewerbe auf das 2G-Optionsmodell, das nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt. Aber auch um die 3G-Regel, die zusätzlich Besuchern und Gästen von Veranstaltungen, Lokalen und Einrichtungen mit aktuellen Corona-Negativtests Zutritt gewährt, gibt es teilweise Konflikte. Eine Übersicht:

Hochschulen

Um in diesem Semester wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu können, arbeiten viele hessische Hochschulen mit der 3G-Regel, die neben Geimpften und Genesenen auch Getesteten Zutritt gewährt. Widerstand dagegen regte sich zuletzt an der Universität Kassel, wo in dieser Woche einige Dutzend Studierende gegen die Beschränkungen auf die Straße gingen. Auch an der Hochschule Fulda wird gelegentlich Kritik laut - größtenteils laufe die 3G-Umsetzung aber gut, sagte eine Sprecherin der Hochschule. In vier Zelten auf dem Gelände können sich die Studierenden dort vor dem Betreten der Gebäude testen lassen, kontrolliert werde das stichprobenartig.

Dagegen setzt die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) auf Abstand und Maskenpflicht statt 3G. Die Hochschule mit ihren 41 eigenen und 19 angemieteten Standorten sei zu weit verteilt, um 3G ausreichend kontrollieren zu können, sagte ein Sprecher. Deshalb halte es die Hochschulleitung für sinnvoller, mit Abstand- und Hygieneregeln zu arbeiten, die von den Lehrenden notfalls auch per Hausrecht durchgesetzt werden könnten.

Zudem wolle man allen Studierenden die gleichen Bedingungen bieten. Zu Präsenzveranstaltungen können diese sich über ein Online-Tool anmelden. Sind die Veranstaltungen wegen der geltenden Abstandsregeln voll, sei in vielen Fällen eine Teilnahme via Live-Stream oder digitaler Aufzeichnung möglich.

Gastgewerbe

Ein gemischtes Bild zeigt sich im hessischen Gastgewerbe. Während etwa die Hälfte der Betriebe bisher bei 3G bleibt, wechseln 38 Prozent der Wirte und Hoteliers zwischen den Modellen und lassen etwa bei Veranstaltungen oder an bestimmten Wochentagen nur Geimpfte und Genesene ein, wie eine Umfrage des Branchenverbandes Dehoga Hessen ergab. Zwölf Prozent der Betriebe hingegen setzen allein auf das 2G-Modell. Dazu gehören vor allem Clubs und Diskotheken, in denen Geimpfte und Genesene wieder ohne Maske und Abstand tanzen können.

Aber auch kleinere Bars, Kneipen und klassische Restaurants bevorzugten die striktere Variante der Zugangsbeschränkungen, weil ihnen schlicht der Platz fehle, um mit genügend Abstand wirtschaftlich arbeiten zu können, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Julius Wagner.

Gerade Restaurantbetreiber bekämen bei der Entscheidung für das 2G-Optionsmodell teilweise kräftigen Gegenwind zu spüren - von Anfeindungen bis hin zu bewusst negativen Bewertungen im Netz. Dabei seien manche der Verfasser dieser Texte noch nicht einmal wirklich im jeweiligen Lokal zu Gast. „Diese bilden quantitativ zwar die Ausnahme, richten aber Schaden an - sowohl mental bei den Gastronomen als in der medialen Reputation der Betriebe.“

Aus der Umfrage, an der sich nach Dehoga-Angaben 520 Hoteliers, Gastronomen, Bar- und Clubbetreiber beteiligten, geht auch hervor, dass in diesem Jahr in lediglich 18 Prozent der Betriebe schon einmal von den Ordnungsbehörden die Umsetzung der Corona-Auflagen kontrolliert wurden. 82 Prozent hingegen seien 2021 noch kein einziges Mal kontrolliert worden. Man setze auf die Eigenverantwortung von Betreibern und Gästen, so der Verband. „Wir hören immer öfter, dass sich die regeltreuen Betriebe im Wettbewerb benachteiligt fühlen“, erklärte der Fachbereichsvorstand Gastronomie des DEHOGA Hessen und Frankfurter Gastronom Robert Mangold. Zudem nähmen die Mitteilungen darüber, dass die kontrollierenden Ordnungsbehörden selber nicht korrekt über die aktuell geltenden Corona-Auflagen informiert seien, merklich zu.

Sport

2G, 3G und Platzkapazitäten - auch im Sport ist das ein großes Thema. Die Corona-Vorgaben des Landes sehen bei Veranstaltungen in Hallen jeweils eine 3G-Pflicht vor. Bei den Partien des Basketball-Bundesligisten Fraport Skyliners allerdings gilt beispielsweise die 2G-Regel - mit bestimmten Ausnahmeregeln für Kinder.

Bei den Spielen der Fußball-Bundesliga im Frankfurter Stadion wiederum entscheidet das Gesundheitsamt der Stadt. Das hatte Eintracht Frankfurt vor einigen Tagen grünes Licht gegeben, das Bundesliga-Heimspiel gegen RB Leipzig an diesem Samstag (30.10.) wieder vor vollen Rängen auszutragen. Bis zu 51 500 Zuschauer dürfen damit in die Arena. Erlaubt sind dabei bis zu 5000 Fußballfans, die nicht geimpft oder genesen, aber negativ getestet sind.

Zudem gilt im Stehplatz-Bereich die 2G-Regel - die Maskenpflicht entfällt hier ebenso wie auf den Sitzplätzen. Dort wiederum wird die 3G-Plus-Regelung angewandt - zugelassen sind somit Genesene, Geimpfte oder Besucher mit einem negativen PCR-Test. Bei Kindern bis einschließlich elf Jahren reicht das Vorzeigen eines Schultestheftes oder eines anderen Antigen-Schnelltestes.

Abgesagt wurde hingegen auch in diesem Jahr der Frankfurt Marathon, der eigentlich an diesem Sonntag in der Mainmetropole stattfinden sollte. Der älteste Städtemarathon Deutschlands, bei dem in normalen Zeiten bis zu 25 000 Läufer an den Start gehen, war bereits im Vorjahr ausgefallen. Nun soll stattdessen ein virtueller Lauf stattfinden: Die gelaufene Zeit wird hinterher online im persönlichen Teilnehmerbereich eingetragen.

Handel

Im hessischen Handel wollen einer Umfrage zufolge derzeit 17 Prozent der Betriebe das 2G-Modell umsetzen - und 45 Prozent würden diese Möglichkeit punktuell nutzen, wie der Handelsverband Hessen mitteilte. Damit gehe die Branche „einen weiteren Schritt in Richtung Normalität - aber mit Bedacht“, hieß es.

Es gehe nicht darum einzelne Personen auszuschließen, sondern bestimmten Branchen mit beratungsintensivem Sortiment eine sichere Beratung, ohne Abstand und ohne Maske zu ermöglichen, betonte der Verband. „Eine dauerhafte 2G-Option für den Lebensmittel- und großflächigen Einzelhandel ist dabei keine realistische Lösung, da dieser die Nahversorgung sichern muss und Zugangskontrollen nicht realisierbar sind.“

© dpa-infocom, dpa:211029-99-780729/4

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