Wiesbaden:85 Ärzte mit Studium im Ausland bestehen Prüfung in Hessen

Wiesbaden (dpa/lhe) - 85 Ärzte mit ausländischem Studienabschluss haben im vergangenen Jahr einen medizinischen Test bestanden und dürfen nun in Hessen praktizieren. Insgesamt hatten 134 Prüflinge an einer solchen Kenntnisprüfung teilgenommen, wie das Hessische Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 49 der Prüfungsteilnehmer fielen durch, wie eine Sprecherin des Ministeriums hinzufügte. Durch solche Prüfungen soll die Gleichwertigkeit der Ausbildung nachgewiesen werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - 85 Ärzte mit ausländischem Studienabschluss haben im vergangenen Jahr einen medizinischen Test bestanden und dürfen nun in Hessen praktizieren. Insgesamt hatten 134 Prüflinge an einer solchen Kenntnisprüfung teilgenommen, wie das Hessische Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 49 der Prüfungsteilnehmer fielen durch, wie eine Sprecherin des Ministeriums hinzufügte. Durch solche Prüfungen soll die Gleichwertigkeit der Ausbildung nachgewiesen werden.

Denn ein Medizinstudium im Ausland - vor allem außerhalb der EU - ist aus Sicht der Ärztekammern oftmals nicht vergleichbar mit dem Studium in Deutschland. Nach Bestehen der Prüfung wird ausländischen Ärzten die Approbation erteilt.

Wie viele geflüchtete Menschen sich unter den geprüften Medizinern befanden, war nicht zu erfahren. „Der Aufenthaltsstatus der Antragssteller wird nicht erhoben, da dies für die Prüfung der Gleichwertigkeit nicht relevant ist“, teilte die Sprecherin mit.

Daher sei auch nicht unbedingt die Herkunft der Mediziner entscheidend. Vielmehr gehe es um das Land, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde. „Ist dies ein EU-Mitgliedsstaat, so findet in der Regel eine automatische Anerkennung ohne Kenntnisprüfung statt“, teilte die Sprecherin mit. Nach bestandener Prüfung arbeiten Ärzte erfahrungsgemäß häufig in Kliniken. Zahnärzte kommen in Praxen unter. Informationen darüber, ob die Mediziner eher auf dem Land oder in Städten arbeiten, werden nicht erhoben.

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