Weimar:Regelung für Ärzte-Notdienst muss angepasst werden

Weimar (dpa/th) - Die Regelungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxissprechzeiten müssen in Thüringen geändert werden. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen auf Anfrage mitteilte. Das BSG hatte am Mittwoch entschieden, dass sogenannte ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürfen. Das sind Mediziner, die neben ihrer Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln dürfen und damit ebenso wie niedergelassene Ärzte KV-Mitglieder sind. Die Vertreterversammlung der KV Thüringen will die jetzige Regelung einem Sprecher zufolge voraussichtlich im Frühjahr ändern.

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Weimar (dpa/th) - Die Regelungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxissprechzeiten müssen in Thüringen geändert werden. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen auf Anfrage mitteilte. Das BSG hatte am Mittwoch entschieden, dass sogenannte ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürfen. Das sind Mediziner, die neben ihrer Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln dürfen und damit ebenso wie niedergelassene Ärzte KV-Mitglieder sind. Die Vertreterversammlung der KV Thüringen will die jetzige Regelung einem Sprecher zufolge voraussichtlich im Frühjahr ändern.

Der kassenärztliche Notdienst (Telefon 116 117) - nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Rettungsdienst (112) - beginnt in der Woche in der Regel um 18.00 Uhr und dauert bis zum nächsten Morgen beziehungsweise bei Wochenenddiensten bis zum Montagmorgen.

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