Weimar:Regeln für Ärzte-Notdienst in Thüringen geändert

Weimar (dpa/th) - In Thüringen werden bestimmte, zur ambulanten Behandlung ermächtigte Krankenhausärzte künftig nicht mehr zum Bereitschaftsdienst der Arztpraxen eingesetzt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat nach Angaben eines Sprechers die bisherige Regelung, die das erlaubte, geändert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Das Gericht hatte im vergangenen Dezember einem Oberarzt an einem Krankenhaus in Hessen Recht gegeben, der gegen seine verpflichtende Einbindung in den Praxis-Bereitschaftsdienst geklagt hatte. In Thüringen galt eine ähnliche Regelung wie in Hessen.

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Weimar (dpa/th) - In Thüringen werden bestimmte, zur ambulanten Behandlung ermächtigte Krankenhausärzte künftig nicht mehr zum Bereitschaftsdienst der Arztpraxen eingesetzt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat nach Angaben eines Sprechers die bisherige Regelung, die das erlaubte, geändert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Das Gericht hatte im vergangenen Dezember einem Oberarzt an einem Krankenhaus in Hessen Recht gegeben, der gegen seine verpflichtende Einbindung in den Praxis-Bereitschaftsdienst geklagt hatte. In Thüringen galt eine ähnliche Regelung wie in Hessen.

Ermächtigte Ärzte arbeiten hauptsächlich am Krankenhaus, können aber für spezielle ambulanten Behandlungen auch außerhalb der Klinik eingesetzt werden.

An den Ärzte-Notdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 können sich Patienten bei akuten Beschwerden nach dem Feierabend von Arztpraxen, an Wochenenden und Feiertagen wenden.

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