Potsdam:AfD-Antrag im Medikamentenskandal abgelehnt

Potsdam (dpa/bb) - Das Landesverfassungsgericht in Brandenburg hat den Antrag von zwei AfD-Abgeordneten auf sofortige Akteneinsicht im Medikamentenskandal abgewiesen. Die Kammer argumentierte in dem Eilverfahren unter anderem, dass eine Akteneinsicht unmittelbar vor der für Donnerstag anberaumten Sondersitzung des Gesundheitsausschusses die Befugnisse des Ausschusses berühren könne, in öffentlicher Sitzung Auskünfte von der Landesregierung zu verlangen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Das Landesverfassungsgericht in Brandenburg hat den Antrag von zwei AfD-Abgeordneten auf sofortige Akteneinsicht im Medikamentenskandal abgewiesen. Die Kammer argumentierte in dem Eilverfahren unter anderem, dass eine Akteneinsicht unmittelbar vor der für Donnerstag anberaumten Sondersitzung des Gesundheitsausschusses die Befugnisse des Ausschusses berühren könne, in öffentlicher Sitzung Auskünfte von der Landesregierung zu verlangen.

„Dieser Prozess öffentlicher Auseinandersetzung im Parlament könnte unterlaufen werden, wenn einzelnen Abgeordneten ein oder zwei Tage vor der Sitzung Zugang zu den Akten der Landesregierung gewährt würde“, erklärte das Gericht am Dienstag. In dem Skandal geht es um Versäumnisse der für die Arzneimittelaufsicht zuständigen Behörden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: