Osnabrück:Regierung: Fälschung von Impfausweisen soll strafbar werden

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Ein Smartphone wird neben einem Impfbuch gehalten. (Foto: Paul Zinken, Fabian Sommer/dpa/Illustration)

Nach einem Gerichtsurteil in Osnabrück pocht die niedersächsische Landesregierung darauf, eine Gesetzeslücke im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen zu...

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Osnabrück/Hannover (dpa/lni) - Nach einem Gerichtsurteil in Osnabrück pocht die niedersächsische Landesregierung darauf, eine Gesetzeslücke im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen zu schließen. Staatskanzlei und Justizministerium bekräftigten am Freitag in Hannover einen Entschluss der Länder-Ministerpräsidenten von vergangener Woche. Darin wird der Bund aufgefordert, das Strafgesetzbuch und das Infektionsschutzgesetz so zu überarbeiten, dass das Vorlegen gefälschter Impfdokumente auch strafrechtlich geahndet werden kann. „Da es sich sowohl beim Strafgesetzbuch als auch beim Infektionsschutzgesetz um Bundesrecht handelt, kann Niedersachsen hier nicht in originärer Zuständigkeit tätig werden“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Das Bundesjustizministerium prüfe derzeit, ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich seien, teilte eine Sprecherin mit. Dazu werde auch die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück berücksichtigt. „Die Frage, ob das Gebrauchen falscher Gesundheitszeugnisse, wie etwa Impfzertifikate, auch gegenüber Privaten strafbar ist, wird bislang unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich nicht geklärt“, erklärte sie.

Das Landgericht Osnabrück hatte zuletzt in einem Beschwerdeverfahren eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Demzufolge war das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses in einer Nordhorner Apotheke nicht strafbar. Der Vorlegende wollte sich mit dem gefälschten Dokument ein digitales Impfzertifikat erschwindeln.

Nach gegenwärtiger Rechtslage sei zwar die Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei einer Behörde oder einer Versicherung strafbar, aber nicht bei einem privaten Unternehmen wie einer Apotheke, sagte dazu ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück. Hier gebe es eine gesetzliche Regelungslücke.

Dennoch ist nach Ansicht der Osnabrücker Richter die Beschlagnahmung gefälschter Impfausweise möglich. Ein gefälschter Impfausweis sei wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Polizei dürfe ihn daher aufgrund des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sicherstellen.

Auch das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass das Fälschen und Vorlegen gefälschter Impfbescheinigungen schon nach dem geltenden Recht in verschiedenen Konstellationen unter Strafe gestellt sei.

© dpa-infocom, dpa:211029-99-788112/3

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