Münster:Ex-NRW-Verfassungsrichter: Weihnachtsregelung ist Verstoß

Michael Bertrams. (Foto: picture alliance/dpa/Archivbild)

Die Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen zu Weihnachten hält der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, für einen Verstoß...

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Köln (dpa/lnw) - Die Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen zu Weihnachten hält der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, für einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Das darin verankerte Gebot eines rationalen, vernunftgeleiteten staatlichen Handelns hätte es nahelegen müssen, die ab dem 1. Dezember vorgesehene Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten für den ganzen Monat fortzuschreiben und damit die Gefahr eines weiteren, nicht mehr beherrschbaren Anstiegs der Infektionszahlen deutlich zu begrenzen“, schreibt Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag), wie die Zeitung am Donnerstagabend vorab berichtete. Dass dies nicht geschehen sei, beruhe „ganz offensichtlich auf einem Übermaß an Emotionalität in der Entscheidungsfindung“.

Bertrams kritisiert außerdem, dass die beschlossene Regelung „inhaltlich weitgehend unbestimmt“ sei. Wer dem engsten Familien- und Freundeskreis zuzurechnen sei, für den erweiterte Begegnungsmöglichkeiten an den Weihnachtsfeiertagen gelten, liege „weitgehend im Belieben der Beteiligten“. Damit entpuppe sich die Regelung „im Kern als ein diffuser Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung“.

Im Zweifel dürften die Menschen die Erlaubnis eines weihnachtlichen Zusammenkommens „als Ausdruck einer großzügigen Öffnung für Begegnungen in der Zeit zwischen den Jahren verstehen“. Bertrams hält dies angesichts der Ansteckungsrisiken in der Corona-Pandemie für „ein fatales Signal“.

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