Kiel:Neue Corona-Bekämpfungsverordnung für Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Kabinett hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die von Samstag an gilt. Das Land mache derzeit keinen Gebrauch von...

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Kiel (dpa/lno) - Das schleswig-holsteinische Kabinett hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die von Samstag an gilt. Das Land mache derzeit keinen Gebrauch von verschärfenden Regeln, wie sie das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) in einer besonderen Lage ermögliche, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Bundesweit sieht das Infektionsschutzgesetz ab Samstag unter anderem eine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe vor. Außerdem gelten Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Schleswig-Holstein mache jedoch von einer Ausnahme Gebrauch. Ausgenommen von der Testpflicht ab 1. Oktober sind in Schleswig-Holstein geimpfte oder genesene Personen, sofern sie keine Krankheitssymptome haben. Außerdem sind Personen von der Testpflicht ausgenommen, die keinen oder nur geringfügigen Kontakt zu Personen haben, die in der Einrichtung gepflegt, behandelt oder betreut werden. Dazu zählen unter anderen Postboten und Lieferanten, Handwerker und Techniker sowie Verwaltungsmitarbeiter.

Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes schreibt weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr vor. Ebenfalls gilt weiterhin die Regel, dass positiv getestete Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe isoliert unterzubringen sind.

Die Landesverordnung gilt für drei Monate und kann abhängig von der Situation angepasst werden.

© dpa-infocom, dpa:220929-99-947057/2

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