Gesundheit - Kevelaer:Kirchen zu Ostern voller: Hoffnung für NRW-Hostienbäckerei

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Eine Frau isst eine Hostie. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster/Kevelaer (dpa/lnw) - Angesichts der Lockerungen bei den Corona-Auflagen rechnet das Bistum Münster an den Kar- und Ostertagen mit gut besuchten Gottesdiensten. Bei gläubigen Menschen zeige sich bei aller Vorsicht die "Sehnsucht nach der Feier von Gottesdiensten in Präsenz und in Gemeinschaft mit anderen", sagte Bistumssprecher Stephan Kronenburg der dpa. Deshalb rechne er mit zahlreichen Besuchern, "wenn auch vielleicht noch nicht genauso wie vor der Pandemie".

Eine wieder gewachsene Nachfrage verzeichnet auch die private Hostienbäckerei von Thomas Held im niederrheinischen Kevelaer. "Die Nachfrage war gut vor Ostern", sagte er. Man spüre einen gewissen Nachholbedarf. Vom Zustand vor der Pandemie sei sein Betrieb aber weiterhin weit entfernt, sagte Held.

Vor einem Jahr hatte Held zu Ostern wegen der scharfen Corona-Einschnitte und vieler vorübergehend geschlossener Kirchen existenzgefährdende Umsatzeinbußen von 80 bis 90 Prozent beim Hostienverkauf beklagt. Nun sei er immerhin wieder bei 50 bis 60 Prozent der Vor-Corona-Zeit. Eine seiner zwei 450-Euro-Kräfte habe er wieder eingestellt.

Auch das zweite Geschäftsfeld des Unternehmens - bezahlte Führungen für Schulklassen und Erstkommunionkinder - funktioniere langsam wieder. In normalen Zeiten seien etwa 9000 Besucher pro Jahr in seine Hostienbäckerei gekommen. Nun seien es etwa die Hälfte, sagte Held. Allerdings müsse er wegen deutlich gestiegener Preise für Mehl und Energie die Eintrittsgelder erhöhen.

Der bundesweite Wegfall der Maskenpflicht in Innenräumen gelte auch bei der Feier von Gottesdiensten, sagte Bistumssprecher Kronenburg. Im Bistum Münster werde allerdings empfohlen, in den Gottesdiensten weiterhin eine Maske zu tragen, wenn gesungen wird (Ausnahme Chöre) oder wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Ein genereller Masken-Verzicht sei möglich, wenn Gottesdienste unter den Voraussetzungen der 2G-plus-Regel (Geimpft oder genesen und zusätzlich aktuell getestet) gefeiert würden.

© dpa-infocom, dpa:220417-99-943732/2

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