Hannover:Verschärfte Maskenpflicht tritt in Kraft

Lesezeit: 1 min

Eine FFP2-Maske. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)

In Niedersachsen gelten seit Montag die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Corona-Regeln. Dazu gehört eine verschärfte Maskenpflicht. In geschlossenen...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen gelten seit Montag die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Corona-Regeln. Dazu gehört eine verschärfte Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen von Betrieben und Geschäften sowie im Nahverkehr sind statt Alltagsmasken nur noch medizinische Masken zulässig. Die Vorgabe gilt ausdrücklich auch für dazugehörige Parkplätze. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen allerdings weiterhin Alltagsmasken tragen. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind weiterhin gänzlich von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die seit 10. Januar geltenden Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 14. Februar verlängert. Danach dürfen sich die Mitglieder eines Hausstands nur mit einer weiteren Person treffen - auch im Privaten. Ausnahmen gelten für Kinder bis drei Jahre sowie für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung. Insbesondere die Grünen hatten dies als unzureichend kritisiert und weitere Lockerungen für Kinder gefordert.

Eine Bundesverordnung soll zudem dazu führen, dass mehr Menschen als bislang ihre Arbeit vom Büro ins Homeoffice verlagern. Diese Verordnung soll Mitte der Woche in Kraft treten und bis zum 15. März gelten. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Arbeitgebervertreter hatten die Regelung überwiegend kritisch kommentiert.

Leerer werden sollen auch die Schulen. Nach den Weihnachtsferien war Niedersachsen noch einen Sonderweg gegangen und hatte für Grundschüler und Abschlussklassen das Wechselmodell mit halben Klassen, die abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werde, vorgegeben. Daran hält die Regierung auch weiterhin fest, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben worden. Jetzt können also die Eltern entscheiden, ob sie die Schüler dieser Klassen in die Schule schicken oder nicht.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) rechnet damit, dass unter den neuen Voraussetzungen mehr als 75 Prozent der rund 885 000 Schüler im Distanzunterricht sind. Die Unterrichtsstunden zu Hause seien aber ausdrücklich keine Ferien, betonte Tonne.

© dpa-infocom, dpa:210124-99-152610/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: