Frankfurt am Main:Keine Einreise für Nicht-EU-Bürger am Frankfurter Flughafen

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Passagiermaschinen der Lufthansa am Flughafen Frankfurt. (Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild)

Nicht-EU-Bürger können aufgrund der Coronakrise seit Dienstagabend nicht mehr am Frankfurter Flughafen einreisen. "Die Bundespolizei hat heute Abend die Weisung...

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Frankfurt/Main (dpa) - Nicht-EU-Bürger können aufgrund der Coronakrise seit Dienstagabend nicht mehr am Frankfurter Flughafen einreisen. „Die Bundespolizei hat heute Abend die Weisung bekommen vom Bundesminister des Inneren, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahr in Europa ab sofort allen Nicht-EU-Bürgern die Einreise zu verweigern“, sagte der Sprecher der Bundespolizei am Flughafen, Reza Ahmari. Diese Regelung werde noch am Dienstagabend umgesetzt.

Am Abend betreffe das nur noch einen Flug aus der Türkei. „Wir sind derzeit in der Auswertung, wie viele Flüge morgen betroffen sind“, sagte er.

Am Dienstag hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein faktisches Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger angeordnet. Es soll zunächst für 30 Tage gelten. Wie das Innenministerium mitteilte, bezieht sich das Verbot auf alle Flüge sowie Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben.

Was passiert konkret mit den zurückgewiesenen Passagieren in Frankfurt? „Sie dürfen Deutschland im Prinzip nicht betreten“, sagte Ahmari. „Wir haben hier am Flughafen einen Transitbereich. Natürlich werden dann erst einmal die polizeilichen Maßnahmen durchgeführt, und dann wird geschaut, wann der Rückflug möglich ist.“ Laut Bundespolizei sind die Airlines, die die Passagiere transportieren, dazu verpflichtet, diese dann wieder zurückzubringen.

Am Dienstag hatten sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten auf zusätzliche Einreisebeschränkungen für den Schengenraum verständigt. Kanzlerin Angela Merkel sagte am Abend, bis auf ganz wenige Ausnahmen würden das alle Länder nun so in Kraft setzen. „Deutschland wird das sofort umsetzen.“

Ausnahmen gibt es laut Bundesinnenministerium für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat - beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin - muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen.

Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

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