Gesundheit - Erfurt:Keine Datenabfrage mehr im Außenbereich von Gaststätten

Corona
Aufnahme einer Atemschutzmaske vom Typ FFP3. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Die Maskenpflicht und ein Großteil der Anti-Corona-Maßnahmen sollen in Thüringen bis Ende August verlängert werden. Darauf verständigte sich das Kabinett, wie ein Sprecher der Thüringer Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern soll bestehen bleiben. Kleinere Änderungen sieht die neue Grundverordnung aber vor. So ist unter anderem geplant, dass Geschäfte und Kultureinrichtungen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern müssen.

Außerdem entfällt für Gastwirte die Pflicht, auch im Außenbereich ihrer Wirtschaft die Kontaktdaten der Gäste einzusammeln. Für geschlossene Räume bleibt diese Pflicht bestehen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen künftig zwei Besucher pro Patient oder Bewohner möglich sein. Bisher war nur ein Besucher pro Person gestattet.

Die aktuell geltende Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie läuft am 15. Juli aus. Die nun vom Kabinett abgesegnete Verlängerung soll ab 16. Juli gelten.

Viele der bisher bekannten Regeln bleiben bestehen. So müssen die Menschen weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine solche Maske - auch ein Schal reicht - ist auch nötig, wenn man ein Restaurant oder eine Bar besucht. Erst am Platz, wo man trinkt oder isst, kann man die Maske abnehmen.

Unabhängig von der neuen Grundverordnung sollen nach bisherigen Plänen die Schulen im Freistaat wieder in einen vollen Regelbetrieb übergehen. Das bekräftigte Bildungsminister Helmut Holter (Linke) nach der Kabinettssitzung. Dieser Plan sei aber abhängig vom Infektionsgeschehen, sagte Holter, der für den Geschäftsbereich seines Ministeriums eigene Corona-Verordnungen erlassen kann.

In den Ferien soll es aber Betreuungsangebote für Kinder geben. Für Grundschüler sei eine eingeschränkte Betreuungszeit von sechs bis acht Stunden angestrebt. Allerdings sei das Angebot nur für Kinder gedacht, die bereits im Hort angemeldet sind. Im Sekundarbereich - also ab der fünften Klasse - soll es freiwillige Ferienangebote in den Schulen geben. Angestrebt seien hier mehrstündige Ferienangebote für ein bis zwei Wochen.

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