Erfurt:Entwurf sieht Öffnungsschritte ab Inzidenz von unter 100 vor

Lesezeit: 1 min

Übereinandergestellt sind die Stühle vor einem Restaurant am Fischmarkt. (Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

In Thüringer Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen Plänen der Landesregierung zufolge bald Campingplätze, Ferienhäuser und...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - In Thüringer Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen Plänen der Landesregierung zufolge bald Campingplätze, Ferienhäuser und Außengastronomie wieder öffnen dürfen. Das sieht ein aktueller Entwurf für eine neue Corona-Verordnung vor, der dpa vorliegt. Die Regelungen können sich noch ändern, weil auch Parlamentsausschüsse den Entwurf noch beraten und anschließend Empfehlungen abgeben werden.

Die bisherigen Pläne sehen vor, dass beim Unterschreiten des Inzidenz-Wertes von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen der Besuch im Biergarten wieder möglich sein soll, wenn dafür im Vorhinein ein Termin vereinbart wurde - telefonisch oder online. Auch die dann geltenden Kontaktbeschränkungen müssten weiter eingehalten werden. Außerdem ist Voraussetzung, dass die Inzidenz fünf Tage lang unter der 100er-Schwelle liegt.

Camping-Plätze und Ferienhäuser sollen dem Entwurf zufolge ebenfalls schon beim anhaltenden Unterschreiten einer Inzidenz von 100 wieder öffnen dürfen - allerdings nur mit dem entsprechenden Infektionsschutzkonzept. Auch eine Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein. Verboten bleiben sollen dagegen vorerst alle anderen touristischen Übernachtungen, berufliche oder geschäftliche Übernachtungen aber wären erlaubt.

Hintergrund für die Regelungen ist, dass die bundesweit geltende Notbremse im Infektionsschutzgesetz erst ab einer Inzidenz von 100 anzieht.

Nach dem Entwurf für die geplante Corona-Verordnung sollen auch Bestattungen mit bis zu 35 Teilnehmern in Landkreisen mit Inzidenzen unter 100 möglich sein. Auch dürften dann alle Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen, sofern eine Kontaktnachverfolgung möglich ist und Kunden ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Ein Paragraf im Entwurf der Verordnung soll es Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglichen, weitere Öffnungsschritte zu beantragen. Diese müssen dann aber dem Thüringer Stufenplan entsprechen und vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Der Stufenplan sieht zum Beispiel noch deutlich mehr Lockerungen in der Gastronomie bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern vor.

Die Verordnung soll kommende Woche im Landtag diskutiert und dann verkündet werden. Eine Änderung für kleinere Kindersportgruppen sollte bereits am Donnerstag verkündet werden. Sie sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Teilnehmern Sport im Freien treiben dürfen. Das gilt auch für Sport auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Anlagen. Ein Trainer oder Sportgruppenleiter muss jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-404505/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: