Düsseldorf:Termine für chronisch Kranke in Impfzentren ab 30. April

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Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff für eine Impfung auf eine Spritze. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild)

Die Corona-Impfung chronisch kranker Menschen der Priorisierungsgruppe 2 soll in Nordrhein-Westfalen durch viele Termine in den Impfzentren im Mai weitgehend...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Corona-Impfung chronisch kranker Menschen der Priorisierungsgruppe 2 soll in Nordrhein-Westfalen durch viele Termine in den Impfzentren im Mai weitgehend abgeschlossen werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte am Freitag in Düsseldorf an, dass chronisch Kranke der Prio 2 ab dem 30. April auch Termine in den Impfzentren buchen könnten. Zum Einsatz kämen die Impfstoffe von Moderna und Biontech, eine Wahlmöglichkeit gebe es nicht, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Daneben gehe die Impfung dieser Patienten bei den Hausärzten weiter. Mit dem Angebot in den Impfzentren wolle das Land erreichen, die Impfung chronisch Kranker möglichst im Mai abzuschließen.

Laut Laumann geht es bei den chronisch Kranken der Prio 2 um Trisomie, Contergan-Geschädigte und Organtransplantierte. Es gehe um Menschen, die Demenz oder eine geistige Behinderung oder schwere psychische Erkrankungen haben, die Lungen- und Atemwegserkrankungen, die neuromuskuläre Erkrankungen wie etwa Muskelschwund haben, zählte der Gesundheitsminister auf. Es gehe um Menschen, die Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankungen oder Fettleibigkeit haben.

Chronisch Kranke der Priorisierung 2 bräuchten eine entsprechende Bescheinigung von ihrem Arzt. Diese sei aber nicht bei der Terminbuchung für die Impfzentren über die Hotline oder per Mail erforderlich, sondern müssten beim Impftermin mitgebracht werden. Laumann bat die über 70-Jährigen, bis zum 30. April ihren Impftermin zu buchen. Das sei wichtig wegen der Möglichkeit der Partnerimpfung.

Laumann teilte weiter mit, dass der Bund dem Land eine Lieferung von 48 000 Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt habe. Damit sollten wohnungs- und obdachlosen Personen ein Impfangebot gemacht werden, da dieser Impfstoff nur einmal gespritzt werden müsse. Auch den Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose könnten sich mit diesem Vakzin impfen lassen, teilte das Ministerium mit.

© dpa-infocom, dpa:210423-99-324223/5

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