Düsseldorf:Kein Dom, kein Bier, kein Fußball: NRW im Teil-Lockdown

Menschen verlassen eine Bar. (Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Strikte Kontaktbeschränkungen, geschlossene Kulturstätten, Restaurants, Freizeitbetriebe und Sportanlagen - seit diesem Montag ist das Leben in NRW wieder...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Strikte Kontaktbeschränkungen, geschlossene Kulturstätten, Restaurants, Freizeitbetriebe und Sportanlagen - seit diesem Montag ist das Leben in NRW wieder drastisch eingeschränkt. Die strengen Maßnahmen sollen die Welle steigender Corona-Infektionen vor der Weihnachtszeit brechen. Kitas und Schulen sind aber offen.

Eine einschneidende Veränderung ist: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - insgesamt aber maximal zehn Personen. Von dieser Obergrenze werden auch größere Familien, die in einem Haushalt leben, nicht mehr ausgenommen.

Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Bars bleiben dicht. Auch Museen und Galerien müssen für vier Wochen schließen. Das sieht die neue nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung vor. Demnach ist „der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen“ bis zum 30. November unzulässig.

Zudem sind Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie Kinos verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin erlaubt. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch auf die einschneidenden Corona-Einschränkungen geeinigt.

In den Zoos bleiben die Tiere wie schon im Frühjahr unter sich. Auch hier gilt die Maßnahme zunächst bis 30. November. Ebenso dürfen Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze nicht öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen oder historischen Eisenbahnen sind verboten. Der Kölner Dom lässt nur noch Gottesdienstbesucher und Betende herein, aber keine Touristen mehr. Profisport wird nur noch ohne Zuschauer erlaubt.

Auch Martinsumzüge sind in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen verboten. Grundsätzlich gilt: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt Veranstaltungen nur noch dann, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen oder einen beruflichen Grund haben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: