Gesundheit - Dresden:Sachsen verlängert Corona-Einschränkungen bis 20. April

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Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise über Ostern hinaus bis zum 20. April verlängert. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Dresden. Die Einschränkungen seien Teil einer Verordnung. Damit will das Land Klagen vorbeugen. "Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir uns entschieden, diese Rechtsverordnung zu machen", sagte Innenminister Roland Wöller (CDU).

Zuletzt gab es wiederholt Klagen gegen zwei Allgemeinverfügungen des Freistaates. Sie galten seit 18. März beziehungsweise 22. März. Mit den Verfügungen waren unter anderem das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund untersagt sowie der Besuch von Alten- und Pflegeheimen. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) lagen zehn Klagen dagegen vor. Bisher gaben Verwaltungsgerichte aber keinem der Eilanträge statt.

Köpping schilderte zu Beginn der Kabinettspressekonferenz den aktuellen Stand bei den Corona-Infektionen in Sachsen. Demnach sind hier bis Dienstag 2084 Infektionen nachgewiesen - 154 mehr als am Montag. Die Zahl der Todesopfer kletterte auf 13. Betroffen sind ausschließlich Menschen, die älter als 74 Jahre waren. Köpping wertete die Zahlen als Beleg, dass von einer Entwarnung keine Rede sein kann. 89 Menschen befanden sich mit einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus, in fünf Fällen gebe es einen klinisch schweren Verlauf.

Wöller stellte einen Bußgeldkatalog vor, der wie in anderen Ländern bei Verstößen gegen die Verordnung greifen soll. Wer ohne triftigen Grund seine Wohnung verlässt, kann nun mit einer Geldbuße von 150 Euro bestraft werden. Bei Verletzung des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen drohen 500 Euro. Wenn Heime die dort angegebene Personenzahl überschreiten, müssen sie mit einem Bußgeld zwischen 500 und 100 Euro rechnen. Zugleich kann die Polizei bei kleineren Verstößen vor Ort Verwarngelder bis 55 Euro aussprechen. Parallel dazu gelten Bußgelder und Strafen aus dem Infektionsschutzgesetz.

"Es geht um Leben und Tod, es geht um die Gesundheit insbesondere von älteren Mitbürgern", sagte Wöller. Deshalb habe man noch einmal ein Zeichen setzen wollen, dass die Verstöße strafbewehrt sind - für die wenigen, die sich nicht daran halten. Die übergroße Mehrheit der Menschen halte die Regeln aber ein.

Die Begleitung bedürftiger Personen oder Minderjähriger gilt als triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, sagte Köpping. In einigen Punkten wurde die bisherigen Allgemeinverfügungen auch präzisiert. Die Begleitung Sterbender und die Beerdigung von Menschen ist gelockert. An einem Begräbnis dürfen nun 15 Personen teilnehmen, um den Abschied würdevoll zu gestalten. Alleinstehende dürfen in Ausnahmefällen auch mit einer anderen Person beispielsweise ein Geschäft aufsuchen.

Nach den Worten von Köpping leiden viele unter der Einsamkeit als Folge der Einschränkungen. Hilfe könne man sich auch per Telefon holen - beispielsweise bei einer Hotline des Deutschen Roten Kreuzes. "Man muss nicht ganz allein in seinem Haus oder in seiner Wohnung sitzen und keinerlei Kontakt haben."

Unzufrieden zeigte sich die Ministerin mit der Bereitstellung von Schutzausrüstung. Die Situation sei "nach wie vor dramatisch". Ein Team befasse sich inzwischen nur noch mit Beschaffung von Schutzmaterialien auch im Ausland. Es gebe eine Prioritätenliste, zum Beispiel würden Krankenhäuser bevorzugt beliefert.

Innenminister Wöller wollte am Schluss nicht darüber spekulieren, wie lange die Einschränkungen insgesamt noch gelten. "Wir haben es mit einer sehr ernsten Krise zu tun - die größte Krise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, deren Ausmaß und deren Dauer ungewiss ist. Das heißt, wir steuern auf Sicht, Schritt für Schritt - alles andere wäre Spekulation."

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