Dresden:Maskenpflicht entfällt beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)

In Sachsen wird ab diesem Freitag die Maskenpflicht gelockert. Wird der Mindestabstand eingehalten und liegt die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern...

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Dresden (dpa/sn) - In Sachsen wird ab diesem Freitag die Maskenpflicht gelockert. Wird der Mindestabstand eingehalten und liegt die Zahl neuer Corona-Fälle pro 100 000 Einwohnern und sieben Tagen unter 10 - wie derzeit in allen Städten und Landkreisen - entfällt das Tragen einer Maske beim Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften. Der Freistaat hat dafür seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Die Regeln sind vorerst bis zum 28. Juli befristet, eine Verlängerung ist wahrscheinlich. In Krankenhäusern, in Pflegeheimen sowie bei körpernahen Dienstleistungen - etwa beim Friseur - bleibt der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin Pflicht.

Zugleich gelten ab Freitag neue Regeln für Großveranstaltungen: Liegt die Inzidenz unter 35, sind bis 25 000 Menschen unter Auflagen bei Kulturveranstaltungen oder im Stadion erlaubt. Allerdings gilt zugleich, dass die Veranstaltungsorte nur zur Hälfte ausgelastet sein dürfen. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt erlauben - bei entsprechendem Hygienekonzept. Bei Großveranstaltungen müssen Besucher einen Negativtest vorweisen, geimpft oder genesen sein.

© dpa-infocom, dpa:210715-99-397807/2

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