Gesundheit - Dresden:Masernimpfpflicht: Vorbereitung von Kitas und Schulen

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Eine Patientin bekommt eine Impfung. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Schulen und Kitas sind nach Einschätzung des Kultusministeriums für die Umsetzung der Masernimpfpflicht ab dem 1. März gerüstet. "Die Schulen und Kitas sind vorbereitet, wir haben sie informiert und ihnen Musterdokumente, Aushänge und Fragen-Antwort-Kataloge zur Verfügung gestellt", sagte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Montag. Zwar bedeute die Umsetzung der Regelung zusätzlichen Aufwand für die Einrichtungen. "Aber wir sind hier in der Pflicht. Mehr Schutz für unsere Kinder rechtfertigen die Impfpflicht und Bürokratie."

Während Kitas und Tagesmütter ungeimpfte Kinder abweisen sollen, ist das laut Kultusministerium an Schulen wegen der geltenden Schulpflicht nicht möglich. Wenn Eltern ihr Kind nicht impfen lassen wollen, droht ihnen in letzter Konsequenz ein Bußgeld.

Die Impfpflicht für Masern für Kinder in Kitas und Schulen kommt laut Gesetz am 1. März. Eltern müssen von da an vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Auch ab 1970 geborene Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern müssen nachweisen, dass sie über einen Impfschutz verfügen. Die Impfpflicht wurde Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Die Umsetzung ist in Schulen und Kitas laut Gesundheitsministerium mit einem personellen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwand verbunden. So müssten etwa die Leiter von Schulen, Horten und Kindergärten den Masernschutz der Kinder sowie den der Beschäftigten anhand des Impfausweises kontrollieren. Wer nicht geimpft ist, wird an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet. Diese wiederum müssen die Säumigen auffordern, für Masernschutz zu sorgen - oder entsprechende Bußgelder oder Betreuungsverbote erlassen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Sachsen fürchtet, dass gerade die Schulleiter durch die zusätzlichen Aufgaben weiter belastet werden. Zudem sei die Kontrolle von Personal schwierig, das nicht beim Freistaat angestellt sei, so GEW-Landesvorsitzende Uschi Kruse.

Das Gesundheitsamt Chemnitz geht davon aus, dass vor allem die fachliche Umsetzung Schwierigkeiten bereiten könnte. Die Varianten des Immunschutzes seien so komplex, dass es für Nichtfachleute schwierig sei, die Entscheidung in jedem Einzelfall zu treffen. Das betrifft etwa die Bewertung von ausländischen Impfdokumenten, fehlende Impfnachweise oder angeblich durchgemachte Erkrankungen. Das Leipziger Gesundheitsamt sieht wiederum die größte Herausforderung in Gesprächen mit Eltern, deren Kinder nicht oder nicht ausreichend geimpft sind. 2019 hatten rund 80 Prozent der Erstklässler in Leipzig einen vollständigen Masernschutz.

Offene Fragen würden gut und schnell beantwortet, um allen die nötige Sicherheit zu Beginn der Impfpflicht zu geben, heißt es im Dresdner Gesundheitsamt. Anhand von Handzetteln und Mustern im Internet sollen Schul- und Kitaleiter leichter erkennen, worauf sie künftig achten müssen. Im Einzelfall werde auch telefonisch beraten.

Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsene könnten Masern zu schweren Komplikationen führen, betonte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). "Durch eine solidarische Masernimpfung hilft somit auch jeder den Menschen, die sich nicht selbst vor Masern schützen können." Laut Ministerium waren 2018/2019 etwa 97,5 Prozent der Kindergartenkinder um das vierte Lebensjahr herum vollständig geimpft, bei den Erstklässlern waren es 85 Prozent.

Im vergangenen Jahr hatte es nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) sieben Masernfälle in Sachsen gegeben. In diesem Jahr sind bisher keine Masernerkrankungen bekannt.

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