Dresden:Kein Prozess im Leipziger Organspendeskandal

Leipzig (dpa/sn) - Fünf Jahre nach dem Auffliegen eines Organspendeskandals am Leipziger Uniklinikum wird es keinen Strafprozess gegen zwei Ärzte geben. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom Februar sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Montag mit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Leipzig (dpa/sn) - Fünf Jahre nach dem Auffliegen eines Organspendeskandals am Leipziger Uniklinikum wird es keinen Strafprozess gegen zwei Ärzte geben. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig vom Februar sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Montag mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Ärzten vorgeworfen, in 31 Fällen Krankendaten so manipuliert zu haben, dass ihre Patienten schneller auf der Warteliste für ein Spenderorgan nach vorne rückten. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchten Totschlag. Das Landgericht hatte keinen hinreichenden Tatverdacht festgestellt und die Eröffnung eines Strafprozesses gegen zwei Ärzte abgelehnt. Dagegen hatte die Anklagebehörde Beschwerde eingelegt, die nun verworfen wurde. Gegen den Beschluss des OLG sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: