Gesundheit - Dresden:Corona-Notbremse des Bundes: Einige Änderungen für Sachsen

Corona
Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer auf den Tischen. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Nach der Entscheidung über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse müssen sich die Sachsen auf Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Kitas und Schulen sowie Museen einstellen. Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Das Gesetz tritt bereits am Freitag in Kraft.

Sachsen hatte bei der Beratung im Bundesrat Kritikpunkte in einer Protokollerklärung festgehalten, darunter auch zu den Ausgangsbeschränkungen. "Der Freistaat Sachsen ist davon überzeugt, dass Eingriffe in den unmittelbar privaten Lebensbereich der Menschen nicht überproportional gegenüber sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erfolgen dürfen", heißt es wörtlich in der Erklärung. Gegen das Gesetz wurden bereits Klagen angekündigt, unter anderem von der FDP-Bundestagsfraktion.

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Sachsen:

KONTAKT- UND AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über der Marke von 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag Einschränkungen. Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig; Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit nur wenigen Ausnahmen.

SCHUL- UND KITASCHLIEßUNGEN

Schulen und Kitas müssen in weiten Teilen Sachsens voraussichtlich ab Montag wieder schließen. Steigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche auf 165, muss der Präsenzunterricht laut erweitertem Infektionsschutzgesetz vom übernächsten Tag an ausgesetzt werden. Damit ist ab nächster Woche nur noch in Dresden, Leipzig sowie in den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schulunterricht im Wechselmodell möglich.

In den anderen Regionen müssen Schulen für Präsenzunterricht schließen, Kitas in die Notbetreuung übergehen. Ausnahmen sind laut Ministerium nur für die Abschlussklassen vorgesehen, dazu zählen auch die vierten Klassen an der Grundschule. Diese Schüler dürfen auch bei einer Inzidenz über der 165er Marke die Schule besuchen.

WECHSELUNTERRICHT

Mit dem erweiterten Infektionsschutzgesetz wird ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Wechselunterricht Pflicht - das gilt für alle Schularten. Damit müssen sich auch die Eltern in Dresden, Leipzig, dem Leipziger Land und in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge auf Veränderungen einstellen: Ihre Kinder lernen abwechselnd zu Hause und in der Schule. Das war an den Grundschulen in Sachsen bisher nicht der Fall.

Der sächsische Landesschülerrat kritisierte die erneuten Schulschließungen scharf. Online-Unterricht stelle viele Schüler vor Probleme. "Die Lerndefizite sind groß, die psychische Belastung für Schülerinnen und Schüler wächst, die Kluft zwischen jenen aus gut gebildeten Haushalten und aus sozial schwierigen Lebenslagen vertieft sich weiter", sagte die Vorsitzende des Landesschülerrates, Joanna Kesicka.

LÄDEN, ZOOS UND MUSEEN WIEDER DICHT

Freizeiteinrichtungen und Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, müssen geschlossen bleiben. "Click and Meet" (Einkaufen mit Termin) ist bis zu einer Inzidenz von 150 möglich. Sport wird beschränkt. Theater, Opern, Museen, Kinos sowie Zoos bleiben geschlossen. Zoos und botanische Gärten können allerdings ihre Außenflächen öffnen, die Besucher brauchen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis. Auch Restaurants dürfen nicht öffnen, die Abholung vorher bestellter Speisen ist aber möglich. Hotels bleiben gleichfalls zu. Modellprojekte für Öffnungen fallen weg.

LOCKERUNGEN

Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 oder 150 liegt, fallen die Beschränkungen am übernächsten Tag wieder weg.

© dpa-infocom, dpa:210422-99-313627/3

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