Cottbus:Keine reine Fernbehandlung in Brandenburg

Potsdam (dpa/bb) - Patienten in Brandenburg dürfen sich nach wie vor nicht ausschließlich über Internet und Telefon behandeln lassen. "Wir befürworten die Fernbehandlung", teilte die Landesärztekammer Brandenburg am Dienstag mit. Die ausschließliche Behandlung über Fernkommunikationsmittel gefährde jedoch Arzt und Patient.

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Potsdam (dpa/bb) - Patienten in Brandenburg dürfen sich nach wie vor nicht ausschließlich über Internet und Telefon behandeln lassen. „Wir befürworten die Fernbehandlung“, teilte die Landesärztekammer Brandenburg am Dienstag mit. Die ausschließliche Behandlung über Fernkommunikationsmittel gefährde jedoch Arzt und Patient.

Vor einem Jahr hatte der Deutsche Ärztetag das Fernbehandlungsverbot gekippt. Behandlungen über Internet und Telefon sollen demnach selbst dann möglich sein, wenn sich Arzt und Patient noch nie persönlich begegnet sind. Patienten können demnach Überweisungen, Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit oder Rezepte ohne Besuch einer Praxis erhalten oder über eine Videoschaltung mit einem Arzt sprechen. Damit die Regelung in den einzelnen Ländern gilt, müssen die Landesärztekammern sie in ihre Berufsordnungen übernehmen. Dies haben mittlerweile fast alle Ärztekammern getan - nicht so in Brandenburg.

„Als eines der letzten Bundesländer hinkt Brandenburg mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbotes ein Jahr nach dem Beschluss der Bundesärztekammer leider immer noch hinterher“, so der Vorstand der AOK Nordost, Frank Michalak. Damit werde ein wichtiger Schritt hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen blockiert. Die Krankenkasse fordert, die Änderung auch in Brandenburg endlich umzusetzen.

Für das Brandenburger Gesundheitsministerium ist die Entscheidung Angelegenheit der Kammer. „Das Ministerium geht davon aus, dass die Delegierten der Kammerversammlung das Für und Wider einer möglichen Rechtsänderung sorgfältig abgewogen haben“, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben 2018 vier Praxen jeweils einmal Gebühren für Videosprechstunden abgerechnet.

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