Berlin:Mehr Verstöße gegen Corona-Abstandsregeln am Sonntag

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Menschen sitzen bei sonnigem Wetter auf der Wiese des Volksparks Hasenheide. (Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild)

Die Polizei hat am sonnigen Sonntag deutlich mehr Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln verhängt als in den Tagen zuvor. 126 Anzeigen wegen...

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Berlin (dpa/bb) - Die Polizei hat am sonnigen Sonntag deutlich mehr Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln verhängt als in den Tagen zuvor. 126 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten wie fehlenden Abständen und 19 Strafanzeigen etwa wegen illegaler Öffnung von Imbissen habe es am Sonntag gegeben, teilte die Polizei am Montag mit. In den Tagen zuvor lag die Zahl der Verstöße meistens deutlich unter 100. Die Polizei hatte verstärkte Kontrollen am Wochenende angekündigt. Seit Mitte März zählte die Polizei insgesamt 1136 Straftaten und 2048 Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit den Corona-Regeln.

Beispiele der Polizei und Bezirks Mitte zeigen, dass manche Menschen die Regelungen relativ entspannt sehen: Am Sonntagnachmittag grillten in Reinickendorf sechs Erwachsene, die auch zwei Kleinkinder dabei hatten. Als die Polizei kam, meinten sie: „So ein Schwachsinn, Corona, sowas gibt es bei uns nicht.“ Die Polizei twitterte, neben Abstand habe es an Einsicht gemangelt, „nicht aber an der fälligen Anzeige“. In einer Neuköllner Wohnung feierten und tanzten sieben Menschen am Sonntagabend und meinten laut Polizei entschuldigend, man habe „sich eh regelmäßig getroffen“.

Der Bezirk Mitte schickte sein Ordnungsamt am Freitagnachmittag zu gezielten Sonderkontrollen in den Volkspark Rehberge, an den Plötzensee und in den Park am Weinbergsweg. 61 Verstöße seien festgestellt worden. 16 Menschen hätten 55 Euro Bußgeld bezahlt. „In den anderen Fällen wurde das Verwarngeld abgelehnt, so dass es hier zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen wird.“

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) kündigte an: „Die Kontrollen des Ordnungsamtes insbesondere in Grünanlagen werden in den nächsten Tagen und auch an den nächsten Wochenenden fortgesetzt. Von der Möglichkeit, Verwarngelder und die noch höheren Bußgelder zu verhängen, wird konsequent Gebrauch gemacht.“

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