Berlin:Köpping (SPD) respektiert Organspende-Entscheidung

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Alexander Krauß (CDU), Bundestagsabgeordneter, spricht im Deutschen Bundestages. (Foto: Gregor Fischer/dpa)

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hätte eine Entscheidung für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende befürwortet. Sie respektiere das...

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Berlin/Dresden (dpa/sn) - Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hätte eine Entscheidung für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende befürwortet. Sie respektiere das Votum des Bundestags für die Zustimmungslösung aber, teilte sie am Donnerstag mit. Diese wurde vom Bundestag am Donnerstag beschlossen. Es herrsche eine Diskrepanz zwischen der weit verbreiteten Befürwortung der Organspende und der geringen Bereitschaft, ein Organ oder ein Gewebe zu spenden, so die Ministerin. Sie forderte daher dazu auf, sich intensiv mit dem Thema Organspende zu befassen.

Daniel Seehofer, Leiter des Transplantationszentrums am Universitätsklinikum Leipzig, nannte die Entscheidung des Bundestags einen „Rückschlag für unsere Patienten, die für ihr Überleben auf ein Spenderorgan angewiesen sind“. Derzeit warteten 249 Patienten am Uniklinikum Leipzig auf eine neue Leber, eine neue Niere oder eine neue Bauchspeicheldrüse.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, teilte mit, die Zustimmungslösung müsse in Zukunft beweisen, ob sie zu einer Zunahme der Spenderzahl führe. Die Sächsische Landesärztekammer habe sich immer für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. Er respektiere und akzeptiere die Entscheidung des Deutschen Bundestages aber, so Bodendieck.

CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß bedauert die Entscheidung gegen die Widerspruchsregelung. „An der Situation, dass jährlich 1000 Menschen in unserem Land sterben, weil sie kein Spenderorgan bekommen, wird sich leider nichts ändern“, teilte der Abgeordnete am Donnerstag mit.

Er befürwortete die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung. Das nun angestrebte Organspenderegister wertete Krauß aber positiv. Dadurch müsse künftig nicht mehr nachgeforscht werden, ob ein Organspendeausweis ausgefüllt wurde.

Krauß' sächsischer FDP-Kollege im Bundestag, Jürgen Martens, lehnte die Widerspruchslösung hingegen ab. „Wer über sich selbst bestimmen und ein derart elementares Thema nicht dem Staat zur Entscheidung überlassen will, der sollte von seinem Recht auch Gebrauch machen, sich informieren und sich erklären“, teilte Martens am Donnerstag mit.

Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im Landtag, nannte die Entscheidung zur Organspende einen „kleinen Kompromiss“. „Als Krankenschwester mit OP-Erfahrung bin ich persönlich eine glühende Befürworterin der Widerspruchsregelung, weil ich weiß, welch riesiger Bedarf an Spenderorganen besteht“, so die Politikerin am Donnerstag.

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) vertritt eine andere Meinung. Er begrüßte die Entscheidung des Bundestags. „Eine Organspende bleibt ein selbstbestimmtes Überlassen eines Teiles meines Körpers, der keinem anderen Menschen, keiner Klinik, keiner Organisation und keinem Staat gehört“, erklärte Kramer am Donnerstag in Erfurt, wie die EKM mitteilte. Zur EKM gehören 37 Kirchenkreise in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Der Bundestag hatte zuvor eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden.

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